Seite 67 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_11_2011

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serstrahl austreten soll und dass die Stelle
desinfizierbar sein muss, zum Beispiel durch
Alkohol oder Abflammen.
Es muss ein Nachweis über das System,
insoweit es in der Verantwortung des
Vermieters steht, erbracht werden. Das
bedeutet in Bezug auf den Probe­nahmeort
drei (siehe Grafik), die letzte Stelle im
Strang, dass in der Regel bei einem Mieter
am Wasserhahn oder Eckventil beprobt
wird, nicht aber am Duschkopf.
Maßnahmen bei Kontaminationen
Sollte eine Legionellenkontamination fest-
gestellt werden, ist das Gesundheitsamt
unverzüglich zu unterrichten. In der Folge
entscheidet das Gesundheitsamt über das
weitere Vorgehen. Um der Verpflichtung
sicher nachzukommen, kann man vertrag-
lich vereinbaren, dass die beauftragte
Untersuchungsstelle das Gesundheitsamt
unverzüglich über die festgestellte Über-
schreitung des technischen Maßnahmen-
wertes in Kenntnis zu setzen hat. Es wird
empfohlen, das untersuchende Labor dahin-
gehend zu verpflichten. So wird die Gefahr
umgangen, Informationsverzögerungen
vertreten zu müssen. Neben der Meldung
an das Gesundheitsamt bestehen Verpflich-
tungen, den Mieter über die Ergebnisse zu
informieren.
Zusätzlich sind weitergehende Untersu-
chungen durchzuführen, die eine Fehler-
suche ermöglichen. In Abhängigkeit von der
Höhe der Kontamination sind verschiedene
Maßnahmevarianten möglich. Diese reichen
von Justierung der Anlagenparameter und
Erhöhung der Temperaturen im System bei
geringer Kontamination über Sanierung
und kurzfristige Desinfektion bis hin zur
Sperrung der Anlage im Falle einer direkten
Gefahrenabwehr bei sehr hoher Kontami-
nation. Bevor bautechnische und verfah-
renstechnische Maßnahmen zur Sanierung
ergriffen werden, sollten in einem ersten
Schritt der „Fehlersuche“ in einem Vor-Ort-
Termin die technischen Anlagenparameter
geprüft werden. Eckdaten sind dabei:
<
Erfassen der Speichertemperatur (Ther-
mometeranzeige im oberen Drittel
des Speichers muss 60 Grad Celsius
anzeigen),
<
Erfassen der Austrittstemperatur am
Speicher/Wärmetauscher bei Fern-
wärme,
<
Wartezeit auf Warmwasser (> 55 Grad
Celsius) an der Entnahmearmatur in den
Wohnungen (Rückschluss auf Funktion
der Warmwasseranlage, Kontrolle über
Stagnationsstrecke),
<
Erfassen der Zirkulationstemperatur.
Durch Überprüfung und Dokumentation der
an den einzelnen Warmwasserzapfstellen
einer Trinkwasserinstallation erreichbaren
Maximaltemperaturen und der Zeit bis
zu deren Erreichen können Informationen
über den Zustand und die Funktion zirkulie-
render und nicht zirkulierender Leitungsteile
gewonnen werden. Schlussfolgerungen aus
diesen Informationen können in betriebs-
technische Maßnahmen münden, die eine
vorhandene Kontamination beseitigen. Zur
kurzfristigen Desinfektion der Anlage sind
verfahrenstechnische Maßnahmen, wie
zum Beispiel eine thermische Desinfektion,
möglich. In einigen Fällen führen jedoch
nur bautechnische Maßnahmen zur lang-
fristigen Sanierung kontaminierter Warm-
wassersysteme.
Alle Maßnahmen zur Bekämpfung eines
Legionellenbefalls sollten in Zusammenar-
beit mit dem Gesundheitsamt und einem
Fachbetrieb erfolgen. Eine genaue Vorher-
sage, welche Kosten der Legionellenprü-
fung als Betriebskosten umgelegt werden
können, ist wegen der noch fehlenden
Rechtsprechung nicht möglich. Die Kosten,
die durch die vorgeschriebene orientierende
Untersuchung auftreten, sind allerdings
nach Ansicht des GdW Kosten des Betriebs
einer hauseigenen Wasserversorgungsan-
lage und einer Wasseraufbereitungsanlage
und damit Betriebskosten. Die Kosten treten
erstmals innerhalb einer bestehenden Posi-
tion auf und sind demnach keine neuen
Betriebskosten.
Weitere Details, zum Beispiel Fragen der
Handhabung bei der Wohneigentumsver-
waltung (WEG) und bei Anlagen im Con-
tracting sind in der GdW-Arbeitshilfe 66
„Umsetzung der Trinkwasserverordnung
2011 (TrinkwV 2011) – Legionellenprüfung“
nachzulesen. Die Arbeitshilfe enthält auch
Informationen zur Dokumentations- und
Informationspflicht und zur Kostenumlage
sowie Kostenanhaltswerten.
Fabian Viehrig
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e. V.
Referat Energie, Technik, Normung
Vereinfachtes Probenahmeschema einer
orientierenden Untersuchung, Darstellung
gemäß Arbeitsblatt W 551.
Quelle: GdW
Empfehlungen
Meldung von Bestandsanlagen
Vom Bundesministerium für Gesundheit
gibt es keine Auslegung der „unverzüg-
lichen Meldung“. Liegt keine gesonderte
Regelung im Bundesland vor, wird
Anzeige der Großanlagen empfohlen. Es
sind Angaben zum Standort der Anlage
zu leisten. Die Meldung kann formlos,
also auch in Listenform, erfolgen. Bei
Unsicherheit sollte eine Absprache mit
dem Gesundheitsamt erfolgen.
Interne Bestandsaufnahme
Art der Anlage, Anzahl Steigstränge,
Vorhandensein möglicher Probenahme-
stellen (zum Beispiel Ablassventile hinter
Absperrhähnen), Stagnationsstrecken,
Totstrecken.
Geringe Gefahr durch Legionellen bei
Anwendung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik
<
Anlageninstallation und Betrieb nach
DVGW Arbeitsblatt W 551
<
Vermeidung
stehender Leitungsabschnitte (Aufkei-
mung und Rückverkeimung)
<
Tempera-
turen einhalten (< 25 Grad Celsius und
> 55 Grad Celsius)
<
60 Grad Celsius
am Trinkwassererwärmer
<
Zirkulations-
leitungen mindestens 55 Grad Celsius
<
Regelmäßige Erwärmung des Boilers
auf 60 Grad Celsius (möglichst einmal am
Tag, wenn möglich Legionellenschaltung)
<
Dämmung von Kaltwasserleitungen
Vor Laborbeauftragung
< 
identifizierte Problemstellen im System
entfernen
<
Systemparameter über-
prüfen und einstellen (lassen)
<
Anlagen
auf den technischen Stand bringen
<
Möglichkeit von thermischer Desinfek-
tion prüfen
<
Probenahmestellen fest-
legen und bezeichnen, ggf. nummerieren
<
mit den größten Anlagen beginnen
<
sobald eine Verlängerung des Prüf­
intervalls auf einmal in drei Jahren umge-
setzt ist: Planung der Untersuchung des
gesamten Bestandes
Die Wohnungswirtschaft
11/2011
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