Seite 93 - CONTROLLER_Magazin_2011_05

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sich noch um einen Leasingvertrag handelt;
denn als letztes verbleibendes Element ist nur
noch die Restwer tgarantie geblieben. Ggf.
könnte der Hersteller ohne Umweg über eine
Leasingbank die Restwertzusage geben und
das damit verbundene Risiko über eine Ver-
sicherung abdecken.
Flexible Raten
Im Weiteren findet man in letzter Zeit einige An-
gebote für flexible Raten.
Damit können Kunden gewonnen werden, die
eine Einmalzahlung finanziell nicht schaffen
oder wollen und die nicht immer über regelmä-
ßige Einzahlungen für die Rate verfügen. In die-
sen Fällen sollten die Raten in die Phasen ge-
legt werden, in denen hohe Rückzahlungsmög-
lichkeiten zur Verfügung steht. Als erstes Bei-
spiel sei ein Kunde beschrieben, der die ersten
12 Monate noch einen anderen Vertrag (auch
z. B. einen alten Leasingvertrag) bedienen muss
und daher zunächst nur 200 € pro Monat zah-
len kann. In diesem bereits heute von einigen
Gesellschaften angebotenen Modell hat der
Leasingnehmer natürlich in den letzten 24 Mo-
naten deutlich mehr zu bezahlen, nämlich mo-
natlich 820,69 € / Monat, beginnend mit dem
2. Jahr.
Noch individueller kann der Leasingvertrag fle-
xibilisiert werden, wenn der Leasingnehmer
schon im Voraus sagen kann, dass er zum Bei-
spiel im zweiten Jahr keine Rate bezahlen kann
oder will, weil er z. B. ein Sabbatical nutzen
will. Dann sollten die 12 Raten des ersten und
dritten Jahres so erhöht werden, dass keine
Raten im zweiten Jahr bezahlt werden müssen.
Das wäre mit 24 Raten à 898,78 €/Monat
möglich.
Eine weitere Erhöhung der Flexibilität wird er-
reicht, wenn gar keine Raten mehr abgespro-
chen werden und der Kunde innerhalb der
Laufzeit bezahlen kann, wann er will. Hersteller
bieten dies in Werbeaktionen schon vereinzelt
an und Banken wie die Easycredit haben es im
Standardangebot. Bei solchen Verträgen emp-
fiehlt sich allerdings die Verpflichtung zu Min-
destzahlungen, die z. B. halbjährlich erreicht
sein müssen. Auch eine Anzahlung könnte das
Risiko reduzieren. Der Kunde hätte somit ein
Konto, das mit dem vereinbarten Zinssatz ver-
zinst wird und das spätestens bei Vertragsende
auf Null reduziert werden muss.
Schlussbemerkung
Am Beispiel des Fahrzeugleasings wurde auf-
gezeigt,
dass durch eine intelligente Ange-
botsgestaltung neue Kundengruppen an-
gesprochen bzw. bestehende besser be-
dient werden können
. Selbstverständlich
sind die Erkenntnisse auf viele andere Pro-
dukte über tragbar. Durch Ver tragsgestal-
tungen, die auf den individuellen Gegeben-
heiten basieren, können Vorteile für Leasing-
geber und Leasingnehmer erzeugt werden.
Die Zeit der Standardverträge sollte vorbei
sein.
Literatur
Buhl, U., Stichwort Leasing, in: Gerke, W.,
Steiner, M., Hrsg., Handwörterbuch des Fi-
nanz- und Bankwesens, Stut tgar t, 2001,
S.1487 - 1496
Götze, U., Investitionsrechnung, 6. Auflage,
Berlin, Heidelberg, New York 2010.
Hoberg, P. (2004), Investitionsrechnung in der
Praxis – Ansparleistungen für Renten bei Infla-
tion, in: WiSt – Wirtschaftswissenschaftliches
Studium, 33. Jg. (2004), S. 687 - 692.
Hoberg, P. (2008), Investitionsrechnung in der
Praxis – Diesel oder Benziner, in: WISU
8+9/2008, S. 1145 - 1151.
Fußnoten
1
Im Firmengeschäft (BtB) sind ansteigende
oder fallende Raten prinzipiell möglich, aber äu-
ßert selten. Im Endkundengeschäften (BtC)
werden sie praktisch nie angeboten.
2
Wichtig ist zu wissen, dass auch die Überfüh-
rungskosten verhandelt werden können.
3
Ein Restwert von 50% ist eigentlich viel zu
hoch, aber die Autohersteller setzen überhöhte
Restwerte häufig als (teures) Marketinginstru-
ment zur Verkaufsförderung ein. Das damit ver-
bundene große Problem der Vermarktung der
Leasingrückläufer ist nicht Gegenstand dieses
Beitrages.
4
Vgl. hierzu z. B. Buhl, S. 1494 f.
5
Mit dem ED Lease 2010 würde der Leasing-
nehmer gezwungen, den Barwert der Leasing-
verpflichtung zu aktivieren, so dass es endgül-
tig unmöglich wird, von Bilanzschonung zu re-
den. Kredit und Leasing werden dann sehr ähn-
lich bilanziert.
6
Dies gilt insbesondere seit 2008, weil seitdem
der Gewerbesteuervorteil kaum noch vorhan-
den ist. Ein Vorteil kann noch erreicht werden,
wenn hohe Anzahlungen sofort steuerlich gel-
tend gemacht werden können, was allerdings
nur für Unternehmen mit einer Einnahmenüber-
schussrechnung möglich ist.
7
Dies setzt natürlich eine hinreichend gute Bo-
nität des Leasingnehmers voraus.
8
Bei einer Anzahlung von 100 % bleibt nur
noch das Restwertrisiko, was aber nicht mit der
Person zusammenhängt, sondern mit der adä-
quaten Schätzung des Restwertes.
9
Interessanterweise sind die EDV-Programme
einiger Autohersteller nicht auf den Fall „Lea-
singrate = 0” eingestellt. Aber über die geeig-
nete Wahl der Anzahlung lassen sich die Pro-
gramme überlisten, indem die Anzahlung so
lange erhöht wird, bis die verbleibende Monats-
rate Null beträgt.
10
Die Frage, ob es sich dann noch um Leasing-
verträge handelt, ist berechtigt. Allerdings geht
es ja um den optimalen Vertrag für beide Seiten
und der muss keine Finanzierung durch den
Leasinggeber beinhalten. Wichtig wäre in die-
sem Fall die Restwertgarantie.
Betriebsausflug der
Controller Akademie
Mit der Straßenbahn ging es quer durch
München – das Controller Magazin-Team
war auch an Bord und hat fröhlich mit den
CA-Kollegen gefeiert.
v.l. CA: Nga Le, Dietmar Pascher, Conrad
Günther u. CM: Susanne Eiselmayer
CM September / Oktober 2011