Seite 52 - CONTROLLER_Magazin_2011_05

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Für das
Schadenspotenzial
wird es in der Re-
gel möglich sein, monetäre Angaben machen
zu können. Aber gerade dort, wo strategischer
Schaden droht, ist dieses so nicht immer mög-
lich. Deshalb soll hier auch die Eingabe von:
·
klein: betrifft Teil eines Bereiches
·
mittel: betrifft den ganzen Bereich
·
groß: betrifft das Unternehmen
möglich sein.
Um aber dem jeweiligen Risikoverantwortlichen
eine Gesamtbeurteilung zu ermöglichen, wird in
der Spalte „Bedeutung” die generelle Einschät-
zung des Risikos erforderlich. Hieraus leitet sich
das eigentliche Management des Risikos ab. Es
ist eine Einschätzung von 1-5 möglich. In Abbil-
dung 5 ist die Bedeutung der Risiko-Einschät-
zung erläutert. Insbesondere dort, wo eine
kurzfristige Verfolgung des Risikos erforderlich
ist, wird eine Verfolgung in der Geschäftsfüh-
rer-Runde (GFR) unabdingbar.
Weiterhin sollte die Formulierung der geplanten
Maßnahmen so erfolgen, dass eine Übernahme
in den Lagebericht ggf. möglich ist. Damit wäre
der Bezug zum Geschäftsbericht und somit zu
den Gläubigern hergestellt.
Risikobewertung u. -entscheidung
In der Risikobewertung und -entscheidung wird
festgelegt, welche Schritte im Risiko-Manage-
ment für das einzelne Risiko unternommen
werden. Dabei liegen den Entscheidungsträ-
gern Handlungsmöglichkeiten vor, die in Abbil-
dung 6 näher beschrieben sind.
Risikomanagement im Dienstleistungsbereich Geo-Information
Abb. 3: Risiko-Fragenkatalog (auszugsweise)
Abb. 4: Risikobericht