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magazin 2/07 - Thomas Kumpel / Kristina Kohlhof f
die Kollusion zwischen einer unterneh–
mensinternen und einer unternehmen–
sexternen Person aufgebaut. Allerdings
können auch i nnerha l b des Unter
nehmens Bündnisse bspw. zwischen
verschiedenen Funktions- oder Autori-
sierungsebenen bestehen. Bilden sich
aufgrund von Kollusion Tätergruppen,
so nehmen die Mögl ichkei ten und das
Ausmaß doloser Handlungen i.d.R. zu.
3.5. Indikatoren
Das Vodiegen doloser Handlungen wi rd
in den meisten Fällen durch Indikatoren
(auch als Symptome bzw.
'red flags'
bezeichnet) angezeigt werden. Bei den
Indikatoren doloser Handlungen han–
delt es sich um Anzeichen, die häufig in
Zusammenhang mi t Korrupt ion, Unter–
schlagungen oder Falschdarstellungen
stehen und dami t einen Verdacht auf
begangene dolose Handlungen recht–
fertigen können. Sie stellen dami t den
Ansatzpunkt für die analytischen Prü–
fungshandlungen dar Es muss jedoch
beachtet werden, dass die Indikatoren
keine eindeut ig schlüssigen Beweise
sind, d. h. auch dann vorliegen können,
wenn keine dolose Handlung begangen
wurde (vgl. Wells,). T |2004|, S. 412). Laut
Albrecht, Wernz und Wi l l iams kann aller–
dings t rotzdem behauptet werden, dass
die Aufdeckung doloser Handlungen auf
Basis von Indikatoren „usual ly the most
effective way to detect f raud" (Albrecht,
W. S. et al. |1995], S. 72) darstellt. Dies ist
vor allem darauf zurückzuführen, dass
dolose Handlungen in den meisten Fällen
nicht direkt beobachtet bzw. erkannt
werden können, sondern
die Mögl ich–
keit zur Aufdeckung lediglich über die
Indikatoren besteht.
Die Indikatoren sind von der Art der
betroffenen Organisation und ihrem Ge–
schäftsumfeld abhängig. Albrecht und
Albrecht fassen die Vielzahl der mög–
l ichen Indikatoren in sechs Kategorien
zusammen (vgl. Albrecht, W. S., Albrecht,
C. C. (2004), S. 84):
- Unregelmäßigkeiten im Rechnungs–
wesen („account ing anomalies'),
- interne Kontrol lschwächen ('internal
control weaknesses'),
- ana l y t i sche Unrege lmäßi gke i ten
('analytical anomalies'),
- extravaganter Lebensstil ('extrava
gant lifestyle').
- ungewöhnl iches Verhalten ('unusual
behaviour') und
- Hinweise und Beschwerden ('tips
and complaints').
Als Ansatzpunkt für die analyt ischen
Prüfungshandlungen kommen vor allem
die
'analytical anomal ies'
in Frage.
Unter die analyt ischen Unregelmäßig–
keiten fallen allgemein ungewöhnl iche
Zustände oder Verhältnisse wie bspw.
unbegründete Inventurdifferenzen, ein
vergleichsweise zu hoher Ausschuss–
antei l, ein zu hoher Wert der Gut- oder
Lastschriften, ungewöhnl iche Aufwände
oder Auszahlungen, gefal lene Lager–
kosten bei gestiegenen Inventurmengen
oder gestiegene Stückkosten bei gestiege–
ner Produktionsmenge (vgl. Albrecht, W.
S., Albrecht, C. C. |2004|, S. 94). Bezogen
auf einen Kickback könnten das gestie–
gene Einkaufsvolumen eines Lieferanten
im Gegensatz zu al lgemein fal lenden
Volumina der anderen Lieferanten so–
wie gleichzeitig schneller ansteigender
Preise dieses Lieferanten Indikatoren
darstellen.
An dieser Stelle wi rd die anfangs getä–
t igte Aussage, dass das Vorliegen eines
Indikators zwar auf eine dolose Handlung
hinweisen, sie jedoch nicht eindeut ig
beweisen kann, deutl ich. Die gestiegenen
Einkaufsmengen des Lieferanten könnten
beispielsweise al ternat iv dami t begrün–
det werden, dass dieser im Vergleich zu
den Konkurrenten eine bessere Qualität
oder Service anbietet. Darüber hinaus
müssen Indikatoren nicht unbedingt auf
dolose Handlungen zurückzuführen sein,
sondern können ebenfalls auf Fehlern
oder Prozessschwächen basieren. Ein
zu hoher Ausschussanteil könnte sich
beispielsweise auf eine nicht durchgeführ–
te Reparatur an der Produktionsanlage
begründen.
Odenthal geht davon aus, dass jede
dolose Handlung Spuren in den Daten–
beständen des Unternehmens hintedässt
(vgl. Odenthal, R. |2005|, S. 91). Dieser
Aussage ist jedoch nicht uneingeschränkt
zuzust immen, da sich einige Fraud-Arten
wie die Durchführung privater Tätigkei–
ten während der Arbeitszeit oder die
unerlaubte Weitergabe von betrieblichen
Informat ionen nicht bzw. nicht direkt
in den Datenbeständen niederschlagen
werden.
4. MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG
DOLOSER HANDLUNGEN
4. I.Überblick
Präventive Maßnahmen
Grundsätzl ich lassen sich prävent ive
und detektive Vorgehensweisen bei der
Bekämpfung doloser Handlungen unter–
scheiden. Bei dieser Unterscheidung wi rd
auf den zeidichen Bezug zur lät abgestellt.
Mi t der Prävention doloser Handlungen
wi rd das Ziel verfolgt, die Begehung
doloser Handlungen soweit mögl ich zu
verhindern und dami t Schädigungen
des Unternehmens von Vornherein zu
vermeiden.
Nach Wells ist unter Prävention die Be–
seitigung der Wurzel krimineller Handlun–
gen zu verstehen (vgl. Wells, |. T. |2004|,
5. 405). Diese Aussage muss allerdings
relat iviert werden. Wi rd die Aussage
in Bezug zum ' fraud triangle' gesetzt,
ergibt sich aus Unternehmenssicht zum
einen ein unterschiedlich hohes Aktions–
potenzial je Element des ' fraud triangle' .
Im Gegensatz zu den Gelegenheiten kann
das Unternehmen die wahrgenommene
persönliche Zwangssituation und den Un-
ehdichkeitsfaktor nicht oder nur indirekt
beeinflussen. Zum anderen können beste–
hende Prävent ivmaßnahmen teilweise
ausgehebelt werden, wie beispielsweise
im Fall eines 'management override' .
Es wi rd folglich trotz präventiver Maß–
nahmen nicht in allen Fällen mögl ich
sein, die Ursachen doloser Handlungen
vol lständig zu eliminieren.
Nach herrschender Meinung wi rd die
Prävention im Vergleich zu den detektiven
Maßnahmen als effizientere Methode
angesehen, da es in den meisten Fällen
kostengünstiger sei, dolose Handlungen
und dami t die Schädigung des Unter–
nehmens von vornherein zu verhindern
(vgl. ACFE 120041, S. IV; Bologna, G. |.,
Lindquist, R. ). [19951, S. 7; Coderre,
D. G. [1999[, S. 15; Maier, K. [2001 [, S.
274). Anzumerken ist jedoch, dass die
Prävent ivwi rkung sowie die mi t den
prävent iven Maßnahmen verbundenen
Kosten nicht eindeutig zu messen sind.
Eine konkrete Kosten-Nutzen-Gegenüber–
stellung ist folglich nicht durchf i jhrbar
Zur Prävention doloser Handlungen wer
den in der Li teratur unterschiedl iche
Maßnahmen angeführt, die sich jedoch
grundsätzlich in zwei Gruppen -
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