Seite 3 - 2007-02

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magazin 2/07
DOLOSE HANDLUNGEN
(FRAUD) IN INDUSTRIE–
UNTERNEHMEN
von Thomas
Kumpel,
Essen, und
Kristina
Kohlhoff,
Leverl<üsen und
Madrid
Prof. Dr. Thomas Kumpel. Fach–
gebiet Unternehmensrechnung
und Controlling an der POM
Fachhochschule für Oel<onomie &
Management, Essen
Diplom-Kauffrau (FH) Kristina Kohl–
hoff, tätig in der Konzern-Revision
der Bayer AG, Leverl<usen, und
International MBA Gandidate am
Instituto de Empresa, Madrid
1. EINLEITUNG
Spektakuläre Rechnungs legungsfäl –
schungen
wie
in den Fällen Enron und
Wodd Com und Korruptionsfälle wie bei
VW haben zum Wiedererwachen der
Diskussion um die Folgen wirtschaftskri–
mineller Handlungen und Mögl ichkei ten
zur Prävention und Aufdeckung geführt.
Neben diesen vermeintl ichen Einzelfällen
größeren Ausmaßes lassen aktuelle em–
pirische Untersuchungen vermuten, dass
es sich bei wirtschaftskriminel len bzw.
dolosen Handlungen um ein weit verbrei–
tetes Problem in Unternehmen handelt.
Nach einer Umfrage von Ernst & Young
waren rund 80 % der befragten Unter–
nehmen in den fahren 2000 bis 2002
von dolosen Handlungen betroffen,
in
einer Erhebung der KPMG waren es für
den Zeitraum 2001 bis 2003 ca. 65 % der
1.000 befragten Unternehmen (vgl. E&Y
|2003a|, S. 15; KPMG |2003|, S. 10).
Für Unternehmen und ihre Stakeholder
können dolose Handlungen (engl, „fraud")
schwerwi egende Folgen haben . So
führten bspw. die
Falschdarstellungen
der Rechnungslegung
im Fall Enron
allein aus monetärer Sicht zu Schäden
in Mi l l iardenhöhe und schließlich zum
Zusammenbruch des Unternehmens
mi t Verlust von Arbeitsplätzen, Renten–
ansprüchen und Kapitalanteilen. Unter–
nehmen sehen sich vor diesem Hinter–
grund einer erhöhten Wahrnehmung
der Öffentlichkeit und insbesondere der
Kapitalmärkte gegenüber, die sich eben–
falls in neuen gesetzlichen Anforderungen
niederschlägt. So ergeben sich durch
den im [ahr 2002 edassenen Sarbanes-
Oxley Act für an US-amerikanischen
Börsen gelistete Unternehmen erhöhte
Offenlegungs- und Kontrol lpfl ichten zur
Gewährleistung der wahrhei tsgemäßen
Rechnungslegung.
Vor dem Hintergrund der wei ten Verbrei–
tung doloser Handlungen, den mi t ihnen
verbundenen Vermögensschädigungen
sowie den verstärkten Forderungen des
Unternehmensumfelds nach Gegenmaß–
nahmen stellt sich für Unternehmen die
Frage nach wi rksamen und wirtschaft–
lichen Vorgehensweisen zur Bekämpfung
der Taten. Während Maßnahmen der
Prävent ion und des Report ings ver–
gleichsweise stärkere Beachtung zutei l
wurde, verfügt ein Großteil der Unter–
nehmen bislang nicht über proakt ive
Maßnahmen zur Aufdeckung von Fraud:
In einer Vielzahl der Fälle werden die
Handlungen durch 'Kommissar Zufal l '
oder aufgrund von Hinweisen entdeckt
(vgl. E&Y |2003a|, S. 16), so dass eine
frühzeitige und umfassende Aufdeckung
von unternehmensschädigenden Taten,
die nicht verhindert werden können, zu
bezweifeln bleibt. Gerade die frühzeitige
Aufdeckung wirtschaftskrimineller Hand–
lungen ist jedoch kritisch.
Welche Methoden stehen Unternehmen
zur Fraud-Identifikation zur Verfügung
und inwiefern können sie effektiv und
effizient eingesetzt werden? Aus dem
Bereich der jahresabschlussprühjng (hier:
Inst i tut der Wirtschaftsprüfer) werden
die analyt ischen Prüfungshandlungen
zur Identifikation von Fraud vorgeschla–
gen (vgl. IDW |2000|, S. 1771. Tz. 302).
Inwieweit die Analysemethoden jedoch
für das Spektrum wirtschaftskriminel ler
Handlungen aus Unternehmenssicht
geeignet sind, ist bislang nicht beurtei lt
worden. Weiterhin hat keine konsequen–
te wissenschaftliche Aufarbeitung des
Themenbereichs der dolosen Handlun–
gen durch die Betriebswirtschaftslehre
stattgefunden.
2. DEFINITIONEN ZUM AUSDRUCK
'DOLOSE HANDLUNG'
•Dolos' stammt aus dem Lateinischen und
bedeutet arglistig, mi t bösem Vorsatz. Der
englische Begriff'fraud'(Betrug, arglistige
Täuschung) wi rd in der Praxis äquivalent
gebraucht. Dolose Handlungen werden
je nach fachl ichem Bl ickwinkel unter–
schiedlich definiert. Im Rahmen einer
betriebswirtschaftlichen Konkretisierung
des Begriffs können die Definitionen der
Berufsverbände externer und interner
Revisoren sowie auf Fraud spezialisierter
Prüfer herangezogen werden. |e nach Auf–
gabenschwerpunkt der Berufsverbände
haben sich verschiedene Definitionsvari–
anten zu dolosen Handlungen bzw. Fraud
herausgebildet.
Aus Sicht der internen Revision haben
das Institute of Internal Auditors (IIA)
und sein deutsches Pendant, das
Deut–
sche Institut für Interne Revision e. V.
(IIR),
dolose Handlungen bzw. Fraud als
eine Reihe von Unregelmäßigkeiten und
illegalen Handlungen, die mittels vorsätz–
licher Täuschung zum Vor- oder Nachteil
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