Seite 37 - 1998-04

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Controller magazin 4/98
Zuordnung CM-Themen-Tableau
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G
F
EURO-UMSTELLUNG
IM UNTERNEHMEN
Geseilschaftsrechtliche Anpassungen
von Dipl.-Ökonom Rolf Baender, Darmstadt
Controlling Consulting
Rolf Baender
Mühlstr 74
64283 Darmstadt
Es zeichnet sich ab, daß die Euro Umstel–
lung' für die Unternehmen weitreichende
Konsequenzen haben wird. Die Auswir–
kungen reichen von grundsätzlichen stra–
tegischen Überlegungen, über die Gestal–
tung von Kunden- und Lieferantenbezie–
hungen bis in die einzelnen Funktionsbe–
reiche des Unternehmens. Strategische,
organisatorische und technische Fragen
der Euro-Umstellung sind zu klären.
Die EU-weiten und nationalen gesetz–
lichen Rahmenbedingungen sind inzwi–
schen bekannt. Einzelne Regelungen auf
nationaler Ebene befinden sich noch im
Gesetzgebungsprozeß bzw. können erst
dann in Kraft gesetzt werden, wenn die
Staats- und Regierungschefs ihre Be–
schlüsse herbeigeführt haben. Die Frage
nach der Umstellung der hoheitlichen
Verwaltung ist noch nicht endgültig ge–
klärt. Dies darf jedoch nicht dazu führen,
die innerbetrieblichen Vorbereitungen
aufzuschieben. Die Umstellung auf die
neue Währung ist ein komplexer und
nicht immer einfacher Prozeß, der mit
entsprechender Sorgfalt vorbereitet wer-
Rechtliche
Rahmenbedingungen
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National«
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ve r o r dnung
Euro-
Elnführungs-
verordnung
Abb.
1
den muß. Gleichzeitig steht die |ahr-2000-
Thematik an. Zur Bewältigung der Her–
ausforderungen sind ein entsprechendes
Bewußtsein des Managements, ein legi–
timiertes Projektmanagement, umfang–
reiche personale und finanzielle Ressour–
cen und die Mitwirkung unterschiedli–
cher Fachabteilungen notwendig. Eine
rechtzeitige Vorbereitung eröffnet die
Chance, einen problemlosen Übergang
in den Unternehmen zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen für die Um–
stellung im Unternehmen
Die Rahmenbedingungen für die Euro-
Umstellung im Unternehmen ergeben
sich aus zwei EU-Verordnungen und dem
Euro-Einführungsgesetz (EuroEG) der
Bundesregierung (siehe Abb. 1).
Im Mittelpunkt der Euro-Vorbereitungs–
verordnung steht das Prinzip der Ver–
tragskontinuität (bestehende Verträge
bleiben von der Einführung des Euro un–
berührt). Darüber hinaus enthält sie Be-
s t i mmun -
gen für die
Ersetzung
des ECU
durch den
Euro (1 ECU
= 1 Euro),
zum Um–
rechnungs-
ve r f ahr en
zw i s c h e n
Euro und
den natio–
nalen Wäh–
rungen, zur
Euro-
Einführungsgesetz
(EuroEG) - Entwurf
Umrechnung zwischen nationalen Wäh–
rungen in der Übergangsphase und für
die Rundung der Umrechnungsergebnis–
se (siehe Abb. 2). Die Verordnung dient
damit der Rechtssicherheit im Vorfeld
der Währungsunion.
Die Euro-Einführungsverordnung (siehe
Abb. 2) regelt das Währungsrecht (Ver–
hältnis Euro und nationale Währungen
in der Übergangsphase), das Leitprinzip
für die Übergangsphase: „Kein Zwang,
keine Behinderung" und die Einführung
der Euro-Banknoten und -Münzen. Das
Grundprinzip: „Kein Zwang, keine Behin–
derung" gewährleistet, daß während der
dreijährigen Übergangszeit niemand zur
Umstellung auf den Euro gezwungen
werden kann, im privaten Geschäftsver–
kehr aber Vertragsfreiheit bei der Wahl
der Denomination (Euro oder nationale
Währung) besteht.
Die Euro-Verordnungen haben keine un–
mittelbare Wirkung auf das Recht von
Drittstaaten. Daher wurden in mehreren
Bundesstaaten der USA Gesetzesinitiati–
ven auf den Weg gebracht mit dem Ziel,
jegliche Zweifel in bezug auf die Vertrags–
kontinuität US-rechtlicher Verträge aus–
zuräumen.
Auf Grundlage der EU-Verordnungen hat
die Bundesregierung am 24. September
1997 einen Gesetzentwurf zur Einfüh–
rung des Euro verabschiedet, der die Be–
hinderungen der Euro-Umstellung auf
nationaler Ebene beseitigen soll (Euro-
Einführungsgesetz - EuroEG^). Unterneh
men und Bürgern wird in dem Artikelge–
setz die Möglichkeit eröffnet, ab dem
1. lanuar 1999 den Euro zu verwenden.
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