Wirtschaft und Weiterbildung 2/2022

wirtschaft + weiterbildung 02_2022 47 wendet werden dürfen. Es solle also eine klare Begrenzung auf die Abwendung von drohender Arbeitslosigkeit geachtet werden. Insbesondere sollten Unterhaltszahlungen während einer Bildungsteilzeit nicht aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung erfolgen. Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: „Der Bundesagentur für Arbeit (BA) kommt eine stärkere Rolle bei der Qualifizierung und dazugehöriger Beratung zu. Um alle an Weiterbildung Interessierten und Betriebe zu unterstützen, schaffen wir eine Vernetzung der BA mit den regionalen Akteuren und einheitliche Anlaufstellen.“ Die Tatsache, dass die Bildungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgebaut werden soll, wird vom Wuppertaler Kreis kritisiert. Er sieht darin einen „weiteren Schritt“ hin zu einer von der SPD gewollten „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“. Weiterbildungsberatung aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung sei weder erforderlich noch sinnvoll. Grundsätzlich seien Unternehmen in der Lage, ihre Qualifizierungsprozesse und ihre Personalentwicklung eigenverantwortlich zu gestalten und, wenn Informationsbedarf besteht, dazu auch Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierfür existiere ein breites Spektrum an Beratungsmöglichkeiten durch Verbände, Kammern und Weiterbildungsdienstleister. Für ein staatliches Angebot zur Qualifizierungsberatung für Unternehmen bestehe kein Bedarf. Die Erfahrungen aus der Pandemie hätten gezeigt, wie wertvoll eine Nationale Onlineweiterbildungsplattform für den Bereich der schulischen Bildung sowie die Hochschulbildung sein könne. Auch für die individuell motivierte Weiterbildung könne ein solcher zentraler Zugang zu Bildungsangeboten hilfreich sein, weil so die Motivation für Investitionen in die eigene Qualifikation gesteigert werde. Der Wuppertaler Kreis begrüßt es sehr, dass es derzeit aber keine Bestrebungen gebe, die betriebliche Weiterbildung in solch eine Plattform zu integrieren. Die Gefahr sei zu groß, dass über den Ausbau einer solchen Plattform Zertifizierungsinstrumente und Standardisierungen indirekt zur inhaltlichen Steuerung der betrieblichen Weiterbildung genutzt werde. Der Wuppertaler Kreis hatte schon früher betont, dass hier ein erhebliches Risiko bestehe, über eine staatliche Regulierung „die Innovationskraft der Weiterbildung“ zu gefährden. Qualifizierungsgeld soll Weiterbildung erleichtern Mit einem ans Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld kann die Bundesagentur einem Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, die Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und so als Fachkräfte zu sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. Für Menschen in Arbeitslosigkeit und in der Grundsicherung will die Bundesregierung die eigenständige Förderung von Grundkompetenzen ausweiten. Die Vermittlung in Arbeit hat keinen Vorrang (!) vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung, die die Beschäftigungschancen stärkt. Bei beruflicher Qualifizierung erhalten SGB II- und III-Leistungsberechtigte ein zusätzliches, monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, sodass ein wirksamer Anreiz zur Weiterbildung entstehen soll. Nach einer Weiterbildung soll mindestens ein Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld bestehen. Die Bundesagentur bekommt also in Zukunft die Möglichkeit, unmittelbar Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen zu finanzieren. Der Wuppertaler Kreis sieht diese Entwicklung einerseits als eine sinnvolle Maßnahme, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Gleichwohl kritisiert er diese Entwicklung als „ordnungspolitisch bedenklich“ und fordert, das Geld solle nur in sehr ausgewählten Fällen und mit Augenmaß verteilt werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Mitnahmeeffekte und falsche Anreize vermieden würden. Fazit: Staatliche Eingriffe in die betriebliche Weiterbildung, indem zum Beispiel Weiterbildungsinhalte und Umfang nicht am betrieblichen Bedarf festgelegt werden, sondern primär arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgen, würden die Innovationsfähigkeit der Unternehmen belasten. Dass diese Überlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag keine Aufnahme gefunden haben, ist deshalb ein richtiger Schritt, lobt der Wuppertaler Kreis. Martin Pichler

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