Wirtschaft und Weiterbildung 2/2021

wirtschaft + weiterbildung 02_2021 37 strategie erstellt. Die Wahl fiel auf eine abschlussorientierte Weiterbildung im Bereich „Wareneingang Lagerlogistik“ und vorgeschaltete Grundkompetenzen (Sprache und PC-Kenntnisse), die die Teilnehmenden fit für die Digitalisierung machen sollten. Um die Förderung der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, müssen hinter jedem Qualifizierungsangebot und -vorhaben zertifizierte Bildungskonzepte des Bil- dungsanbieters liegen. Sie werden der Bundesagentur für Arbeit in Form eines Angebots übermittelt. Die Bewilligung der Förder- mittel schnell erhalten Bevor es mit der Antragstellung tatsäch- lich losging, galt es zunächst Grundkom- petenzen wie etwa Sprachkenntnisse der Teilnehmenden auszuloten und gegebe- nenfalls nachzuschulen. Denn für eine Bewilligung der Fördergelder müssen diese mit einem Maßnahmenzertifikat „Grundkompetenzen“ nachgewiesen werden – und im Zweifel mit eigenen Schulungen im Vorfeld der Maßnahme erreicht werden. Genauso machte es das Unternehmen bei Party Rent auf Anraten der Beratung von WBS Training auch. Aufgrund unterschiedlicher Vorkennt- nisse in Sachen Sprache und Digitali- sierung wurden die Teilnehmenden bei Bedarf innerhalb der Gruppen unter- schiedlich betreut. Die Teilnehmenden verfassten zudem jeweils ein Motivati- onsschreiben. Beide Voraussetzungen stellen sicher, dass die jeweils geeigneten Teilnehmenden und die für sie passende Qualifizierungsmaßnahme zusammen- kommen. Im nächsten Schritt erfolgte der Antrag bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Die Anträge der Mitarbeitenden des Unternehmens wurden einzeln durch die Arbeitgeberservices der Bundesagen- tur für Arbeit geprüft. Dabei stehen die Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich Lebenslauf und Motivation sowie der Sta- tus „Angelernt“ oder „Ungelernt“ im Zen- trum. Mit dem „Arbeit-für-morgen-Ge- setz“ wurde inzwischen ein Sammelan- trag eingeführt, sodass Arbeitgeber einen Antrag für mehrere Arbeitnehmer, die die gleiche Weiterbildung absolvieren sollen, stellen können. So soll die Beantragung der Fördermittel vereinfacht werden. Die Kurzarbeit zugunsten der Weiterbildung beenden Die gemeinsam erarbeitete Lösung er- möglichte eine hundertprozentige Erstat- tung des Lohns über das Qualifizierungs- chancengesetz. Dazu wurden die beteilig- ten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Beginn der Qualifizierung, die in Vollzeit erfolgte, aus der Kurzarbeit administrativ in den regulären Arbeitsprozess über- führt. Die Agentur für Arbeit überzeugte der gewählte Ansatz und so wurden die kompletten Fortbildungs- wie auch die Lohnkosten erstattet. Das bot den Mitar- beitenden finanzielle Sicherheit und dem Unternehmen entstanden keine Kosten durch die Weiterbildung. Nach der Genehmigung der Maßnahme erhielten die Teilnehmenden Bildungsgut- scheine, mit denen sie die Weiterbildung durchführen konnten. Nur vier Wochen genügten für die Planung und Beantra- gung, um am 2. Juni 2020 starten zu kön- nen. Fazit: Fit für die Digitalisierung Im Kurs wurden die Teilnehmenden unter anderem fit gemacht für digitale Themen. Je nach Vorkenntnissen erlernten sie aber auch andere Fähigkeiten, beispielsweise im Bereich Soft Skills. Mit ihrem neuen Wissen unterstützen die Teilnehmenden heute bei der Digitalisierung des Lagers und der Einführung einer RFID-Techno- logie, einem Barcode-Leseverfahren für die Artikel im Lager. Insgesamt absolvier- ten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – Angelernte und Ungelernte – 60 Tage Theorie und 60 Tage Praktikum. Beson- ders gut qualifizierte Teilnehmende wer- den die nächste Qualifikation anschließen und die externe Prüfung im (IHK-)Beruf Fachkraft für Lagerlogistik anstreben. Die Vorbereitung dafür beginnt im März 2021. Ausweitung der Fördermittel Höhere Zuschüsse: Wenn ein größerer Anteil der Beschäf- tigten eines Betriebes Weiterbildungsmaßnahmen benö- tigt, sind höhere Zuschüsse möglich. Konkret werden die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu Lehrgangskos- ten und Arbeitsentgelt um jeweils zehn Prozent angehoben, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betrie- bes Weiterbildung braucht. Falls es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag gibt, sind zusätzliche fünf Prozent Förderung möglich. Trifft beides zusammen (Qualifizierungsvereinbarung und erhöhter Weiterbildungs- bedarf), werden plus 15 Prozent berechnet. Geringere Mindestdauer: Damit mehr Beschäftigte von den verbesserten Förderbedingungen profitieren, wurde Überblick. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz erweitert. Damit ergaben sich einige Änderungen für die Förderung von Weiterbildungen. die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt. Vereinfachte Verfahren: Um die Weiterbildungsförde- rung von Beschäftigten weiter zu verbessern, wurden die Antrags- und Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte einfacher. So können Förderleistungen vom Betrieb für die Beschäftigten auch in einem Sammelantrag beantragt werden (unter arbeitsagentur.de/unternehmen/ finanziell/sammelantrag-qualifizierung-beschaeftigte) Weiterbildungsprämien: Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen wurde für Eintritte in berufsabschluss- bezogene Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==