Wirtschaft und Weiterbildung 2/2020
personal- und organisationsentwicklung 32 wirtschaft + weiterbildung 02_2020 Wie viele Personen hat Berlitz bislang schon im Ausland rekrutiert und in Deutschland integriert? Pauls: Seit 2017, als Berlitz in diesem Seg- ment gestartet ist, haben wir zusammen mit Kliniken, der Gesellschaft für Interna- tionale Zusammenarbeit (GIZ) oder der zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), mehrere 100 Fachkräfte bereits im Ausland sprachlich geschult und so auf das Leben in Deutschland vorbereitet. Da die Vorbereitung in dem Heimatland der Fachkräfte schon mindestens rund ein halbes Jahr dauert, steigt die Zahl der Fachkräfte, die so nach Deutschland kom- men, stark an, da Berlitz viele Projekte erst in 2019 gestartet hat. Allein in 2020 werden um die 500 Personen hier ihre Ar- beit aufnehmen, die wir sprachlich und interkulturell auf das Leben in Deutsch- land vorbereiten. Mit wem kooperieren Sie im Segment Fachkräftegewinnung im Ausland? Wie bewerten Sie das neue Fachkräfte- Einwanderungsgesetz? Rita Pauls: Das Fachkräfteeinwande- rungsgesetz schafft gute und richtige An- sätze, um qualifizierte Fachkräfte bereits im Ausland außerhalb der EU erfolgreich und dauerhaft für das Leben und Arbei- ten in Deutschland anzuwerben. Welche Hürden gibt es? Pauls: Die Fachkräfte müssen bereits in ihrem Heimatland gute Deutschkennt- nisse erwerben, eine anerkannte Ausbil- dung absolviert und einen Arbeitgeber haben, der sie hier bei uns beschäftigt. Im Fall von Pflegekräften beispielsweise müssen die Personen im Heimatland, zum Beispiel in Mexiko oder den Philip- pinen, rund ein halbes Jahr lang einen Deutschkurs bis zum Abschluss B1 ab- solvieren. Wir unterstützen zukünftige Arbeitgeber schon bei der Rekrutierung, helfen bei Absprachen mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), organisieren Skype Calls oder übersetzen Dokumente, die für die berufliche Aner- kennung benötigt werden. Wird das Fachkräfte-Einwanderungsge- setz so funktionieren wie beschlossen? Pauls: Es ist grundsätzlich ein gutes Ge- setz, das richtige und wichtige Signale setzt, um den evidenten Fachkräfteman- gel hierzulande wenigstens ein bisschen abzufedern. Das Gesetz wird sich – wie fast jedes andere Gesetz auch – in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Am deutschen Arbeitsmarkt fehlen rund 440.000 qualifizierte Arbeitskräfte. Diese offenen Stellen können nicht mit deut- schen Arbeitssuchenden besetzt werden. „Grundsätzlich ist es ein gutes Gesetz“ PERSONAL. Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Deutsche Unternehmen können dann Fachkräfte aus Drittstaaten leichter gewinnen und integ- rieren. Rita Pauls, bei der Berlitz Deutschland GmbH in Frankfurt für die internationale Fachkräftevermittlung verantwortlich, beurteilt die Bedeutung des neuen Gesetzes. Hintergrund. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Fachkräfte dürfen dann auch aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) kommen. · Voraussetzung ist ein abgeschlossener und in Deutsch- land anerkannter Berufsabschluss sowie ein Arbeitsver- trag mit einem deutschen Unternehmen. Bislang galt dies nur für Fachkräfte in Engpassberufen, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind. Außerdem müssen die Einwanderer deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. · Neu ist: Fachkräfte dürften für maximal sechs Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Sie benötigen Geld, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, und gute Deutschkenntnisse (Niveau B2). Wer unter 25 Jahre alt ist, darf zur Suche eines Ausbildungs- oder Studi- enplatzes für sechs oder neun Monate einreisen. · Die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufs- abschlüssen sind weiterhin erforderlich, werden aber ent- schlackt und beschleunigt. Zudem entfällt die sogenannte Vorrangprüfung: Hier musste die Bundesagentur für Arbeit bislang nachweisen, dass kein einheimischer Bewerber besser auf die Stelle passt (www.berlitz.de). Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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