Wirtschaft und Weiterbildung 2/2020

aktuell 12 wirtschaft + weiterbildung 02_2020 ARBEITSMARKT Folgen des Brexits in Deutschland Das Britische Parlament hat am 9. Januar 2020 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Ratifi- zierung des Brexit-Abkommens von Premier Boris Johnson ver- abschiedet. Was der Austritt Großbritanniens aus der Euro- päischen Union bedeutet, hat die Haufe-Online-Redaktion zusammengestellt: Nach einem Brexit Ende Januar bliebe Groß- britannien noch ein Jahr, bei Verlängerung noch bis zu drei Jahre lang Mitglied des Binnen- markts und der Zollunion. Exporte nach Großbritannien sicherten 460.000 Jobs In dieser Übergangszeit wollen beide Seiten einen Freihandels- und Partnerschaftsvertrag aus- handeln. Die größte Befürch- tung im Zusammenhang mit dem Brexit ist, dass Arbeits- plätze in Deutschland gefährdet sein könnten. Rund 460.000 Ar- beitsplätze in Deutschland sind mit Exporten nach Großbritan- nien verbunden – gut 60.000 davon in der Autoindustrie. Das geht aus einer Studie des Nürn- berger Instituts für Arbeits- markt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Kein anderes Land der Welt ordert mehr Autos aus deutschen Werken als Großbritannien mit zuletzt rund 770.000 Pkw pro Jahr. Bereits seit 2018 haben zahl- reiche britische Unternehmen ihren Sitz in EU-Länder ver- legt. Damit sind beträchtliche Investitionen verbunden und europaweit werden dadurch Tausende neuer Arbeitsplätze entstehen. Auch Branchen mit Fachkräftemangel könnten pro- fitieren. Der Brexit hat auch positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt Es wird damit gerechnet, dass viele EU-Bürger, die in Groß- britannien arbeiten, in ihre Heimatländer zurückkehren werden. Einige deutsche Unter- nehmen werben derzeit bereits gezielt um solche wechselwil- ligen Fachkräfte. Nicht nur in Großbritannien lebende EU-Bürger wandern wegen des bevorstehenden Brexits nach Deutschland aus, auch immer mehr Briten be- antragen zur Überraschung vieler Beobachter die deutsche Staatsbürgerschaft. Laut der Daten des Statistischen Bun- desamts nahm die Zahl der Einbürgerungen von Briten in der Bundesrepublik seit der Brexit-Diskussion stetig zu, von 622 im Jahr 2015 auf 2.865 im Jahr 2016 und 7.493 Einbürgerungen im Jahr 2017. Bis Ende 2020 wird die inner- europäische Arbeitnehmerfrei- zügigkeit zwischen der EU und Großbritannien bestehen blei- ben. Ab 2021 werden dann aber Aufenthaltsgenehmigungen erforderlich sein. Dann kön- nen Arbeitnehmer aus der EU nicht mehr ohne Weiteres in Großbritannien tätig werden und Arbeitnehmer aus Großbri- tannien nicht in der EU. Auch für in Deutschland arbeitende Briten wird die Beantragung von Aufenthaltstiteln erforder- lich werden, die nur unter Vo- raussetzungen erteilt werden. Manche Ausländerbehörden haben sich hierauf bereits ein- gestellt und gesonderte Melde- verfahren vorbereitet. Britische Staatsbürger werden als Arbeit- nehmer in Deutschland ab 2021 eine Aufenthalts- und eine Ar- beitserlaubnis benötigen. Datenaustausch komplizierter Der Datentransfer zwischen Deutschland und Großbritan- nien wird ab 2021 einen Trans- fer in Drittländer im Sinne der EU-Datenschutzgrundverord- nung darstellen, für den beson- ders strenge Voraussetzungen gelten. Mit Drittländern kön- nen Arbeitnehmerdaten aus- getauscht werden, wenn die Anforderungen von Kapitel V der Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) erfüllt sind. Die grenzüberschreitende Übermittlung von Sozialdaten, die anlässlich eines Beschäfti- gungsverhältnisses erforderlich ist, wird sich dann nach § 77 Absatz 3 des SGB X in Verbin- dung mit Kapitel V der DSGVO richten. Danach ist die Über- mittlung von Sozialdaten zuläs- sig, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Sozialleistungsträger erfor- derlich ist und die betroffene Person kein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat. BUCHTIPP „Gewaltfrei ohne Dogmatik“ Markus Fischer, seit über 20 Jahren Konflikttrainer in Deutschland, hat unter dem Titel „Die neue Gewaltfreie Kommunikation – Empathie und Eigenverantwortung ohne Selbstzensur“ ein kritisches Buch (Verlag Business Village, Göttingen 2020) veröffentlicht, das sich mit dem Ansatz der „Gewaltfreien Kommunikation“ von Marshall Rosenberg auseinandersetzt. Dabei zeigt der Autor nicht nur die Schattenseiten und Missverständnisse von Rosen- bergs Ansatz auf. Er will auch einen neuen Kommunikati- onsansatz zur Diskussion stellen, der „ohne Selbstzensur und Dogmatik“ auskomme.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==