wirtschaft und weiterbildung 9/2019
24 wirtschaft + weiterbildung 09_2019 titelthema tragstellung. Jede Agentur für Arbeit hat Spezialisten, die gezielt für die Beratung in die Unternehmen gehen. Dadurch las sen sich Unklarheiten und falsche Vorstel lungen am ehesten minimieren. Welche formalen Voraussetzungen muss man für eine Genehmigung erfüllen? Ramm: Das Unternehmen muss bereit sein, die Kofinanzierung der beruflichen Weiterbildung zu übernehmen, das heißt, Arbeitgeber müssen den nach der För derung verbleibende Teil an Lehrgangs gebühren tragen und natürlich den Lohn während der Qualifizierung weiterbe zahlen. Einen Teil des Lohns wird aber über den Arbeitsentgeltzuschuss erstattet. Qualifizierungen müssen zudem mindes tens vier Wochen beziehungsweise 160 Stunden dauern und dürfen nicht arbeits platzbezogen sein. Zudem ist es eine Vor aussetzung, dass die Qualifizierungen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Wie findet man einen zertifizierten Bildungsanbieter? Ramm: Hier hilft der Blick in die Weiter bildungsdatenbank „Kursnet“ der Bun desagentur für Arbeit (zu finden unter www.arbeitsagentur.de). D ort sind alle Träger und Maßnahmen, die für die Wei terbildungsförderung zugelassen sind, gelistet – auch mit den Kosten. Was ist bei der Auswahl der Anbieter zu beachten, die die Qualifizierung durchführen sollen? Ramm: Entscheidend ist, dass sowohl der Träger als auch die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt über „fach kundige Stellen“, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) dazu au torisiert werden. Im Rahmen der Akkre ditierung der Maßnahme wird auch die Veranstaltungsstätte geprüft. Prinzipiell kann die Maßnahme sowohl bei den Bildungsanbietern stattfinden, als auch im Betrieb. Dabei sollten die Semi narräumlichkeiten bestimmte Standards erfüllen, zum Beispiel was die Größe und die Möglichkeiten für den Einsatz von Medien betrifft. Normalerweise haben die großen Träger schon die nötigen Zertifi zierungen, aber wenn neue Maßnahmen anstehen, die es bisher so noch nicht gab, oder es sich um kleine Träger handelt, kann das ein Thema sein. Die Zertifizie rung ist mit Kosten verbunden, weshalb kleinere Bildungsanbieter häufig abwä gen, ob sich das für sie lohnt. Ausführ liche Informationen zur Akkreditierung und Zulassung von Trägern und Maßnah men gibt es auf unserer Webseite. Was ist bezüglich des Lerninhalts und des Ziels der Qualifizierung zu beachten? Ramm: Beim Qualifizierungschancenge setz stehen Maßnahmen im Fokus, die den Beschäftigten helfen, den durch die Digitalisierung hervorgerufenen „Struk turwandel“ zu bewältigen. Strukturwan del ist kein festgelegter juristischer Be griff, den man einfach abhaken kann. Es Wie stellt man einen Antrag, um vom Qualifizierungschancengesetz zu profitieren und kann man sich vorher beraten lassen? Christian Ramm: Juristisch ist der An trag an keine bestimmte Form gebunden. Arbeitgeber müssen diesen bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur stellen. Wichtig ist dabei, den Antrag vor dem leistungsbegründenden Ereignis einzurei chen, also vor Beginn der Qualifizierung. Natürlich müssen Unternehmen dafür Formulare ausfüllen, damit die Agentur für Arbeit die Anspruchsvoraussetzun gen prüfen und die Höhe der Leistungen berechnen kann. Die Formulare gibt es beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Das Einfachste ist, direkt mit dem Arbeitgeber-Service Kontakt aufzu nehmen. Normalerweise kennen die Un ternehmen dort schon ihren persönlichen Ansprechpartner. Wenn das nicht der Fall ist, können sie die Hotline anrufen, die unter 0800 4 5555 20 von 8 bis 18 Uhr besetzt ist. Dann erhalten sie innerhalb von 24 Stunden einen Rückruf. Mit dem Qualifizierungschancengesetz ist das Beratungsangebot sogar noch ausgebaut worden. Als Teil der Arbeitsmarktberatung dient die neue Qualifizierungsberatung dazu, frühzeitig Qualifizierungsbedarfe in Un ternehmen zu erkennen. Der Arbeitgeber- Service unterstützt dann auch bei der An„Der Antrag lohnt sich auf jeden Fall“ INTERVIEW. Mit dem Qualifizierungschancengesetz ist es für Unternehmen seit Anfang des Jahres erstmals möglich, Fördergelder für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu beziehen. Doch wie müssen Arbeitgeber bei der Antragstellung vorgehen und welche Voraussetzungen sollten unbedingt erfüllt werden? Christian Ramm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Freiburg, gibt nützliche Hinweise. „Da kaum ein Fall dem anderen gleicht, verwirren fiktive Beispielrechnungen nur.“
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