wirtschaft und weiterbildung 9/2019

01. Regelwut: Warum ein neues Gesetz, das die Regelungs- dichte im Arbeitsrecht erhöht? 02. Externe Anbieter nötig: Warum kein Lernen mit firmeninternen Trainern? 03. Nur Präsenztraining: Warum kein E-Learning, keine selbst- gesteuerten Lerngruppen? R Bislang hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) überwiegend Weiterbildungen für Arbeitslose, Geringqualifizierte und Alte gefördert. Das änderte sich mit dem seit Januar 2019 geltenden „Qualifizierungs­ chancengesetz“ (QuaChaG). Das alte Förderprogramm mit der sper­ rigen Abkürzung „WeGebAu“ wurde jetzt auf alle Arbeitnehmer und sogar Teilzeit­ kräfte ausgedehnt. Schließlich sollen so viele Berufstätige wie möglich dazu be­ fähigt werden, auch in einigen Jahren noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Die Bundesagentur bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten (siehe Tabelle auf Seite 21). Stellen Unternehmen ihre Ar­ beitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bun­ desagentur zusätzlich auch Lohnkosten­ zuschüsse. Wie hoch diese Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unterneh­ mens ab. Aber: Nicht jede Weiterbildung soll nach dem Willen der Politiker vom Staat be­ zuschusst werden. Der neue Paragraf 82 SGB III nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur

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