wirtschaft und weiterbildung 9/2019
01. Regelwut: Warum ein neues Gesetz, das die Regelungs- dichte im Arbeitsrecht erhöht? 02. Externe Anbieter nötig: Warum kein Lernen mit firmeninternen Trainern? 03. Nur Präsenztraining: Warum kein E-Learning, keine selbst- gesteuerten Lerngruppen? R Bislang hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) überwiegend Weiterbildungen für Arbeitslose, Geringqualifizierte und Alte gefördert. Das änderte sich mit dem seit Januar 2019 geltenden „Qualifizierungs chancengesetz“ (QuaChaG). Das alte Förderprogramm mit der sper rigen Abkürzung „WeGebAu“ wurde jetzt auf alle Arbeitnehmer und sogar Teilzeit kräfte ausgedehnt. Schließlich sollen so viele Berufstätige wie möglich dazu be fähigt werden, auch in einigen Jahren noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Die Bundesagentur bezahlt einen Teil der Weiterbildungskosten (siehe Tabelle auf Seite 21). Stellen Unternehmen ihre Ar beitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bun desagentur zusätzlich auch Lohnkosten zuschüsse. Wie hoch diese Zuschüsse sind, hängt von der Größe des Unterneh mens ab. Aber: Nicht jede Weiterbildung soll nach dem Willen der Politiker vom Staat be zuschusst werden. Der neue Paragraf 82 SGB III nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur
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