wohnungspolitische informationen 46/2019
Mat-Nr. 06505-5605 ZAHL DER WOCHE Prozent dürften die Wohnungsbau- investitionen im laufenden Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr zugelegt haben. Damit liegt der Zuwachs der Bauinvestitionen mit einem Plus von 3,8 Prozent leicht über der Dynamik des Jahres 2018. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Herbstgutach- ten der in der Projektgruppe Gemein- schaftsdiagnose zusammengeschlos- senen Wirtschaftsforschungsinstitute im Auftrag des Bundeswirtschaftsmi- nisteriums. Die Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zei- gen sich derzeit ausgesprochen anre- gend. Die privaten Haushalte profitie- ren von der vorteilhaften Entwicklung der Beschäftigung und der Einkom- men sowie von nochmals verbesserten Finanzierungsbedingungen. Allerdings wird sich angesichts der seit geraumer Zeit stark ausgelasteten Kapazitäten im Baugewerbe der starke Preisauftrieb im Prognosezeitraum wohl fortsetzen und die Nachfrage nach Wohnimmobi- lien dämpfen. Vor diesem Hintergrund rechnen die Institute in den kommen- den zwei Jahren mit einem deutlich nachlassenden Tempo bei den Woh- nungsbauinvestitionen. So dürfte der Zuwachs 2020 um 2,8 Prozent, kalen- derbereinigt 1,9 Prozent, und 2021 um 2,2 Prozent liegen. 3,9 Quelle: Büro Roman Lorenz GdW-NEWS Trends, Zahlen und Digitalisierung – Neue GdW-Veröffentlichungen Zum Tag der Wohnungswirtschaft 2019 hat der Spitzenverband der Wohnungs- wirtschaft GdW drei neue Publikationen zu den wichtigsten Zukunftstrends, den wichtigsten Zahlen und Fakten der Bran- che und Handlungsempfehlungen zur Digi- talisierung veröffentlicht. Die Publikation Daten und Trends 2019/2020 analysiert alle wichtige Rah- mendaten der aktuellen Wohnungsmarkt- entwicklung und bietet damit eine gute Grundlage für eine auf Tatsachen basie- rende Versachlichung der derzeitigen woh- nungspolitischen Diskussion. Auf der Grundlage einer breit angelegten Mitgliederbefragung und unter wissen- schaftlicher Begleitung der wohnungswirt- schaftlichen Beratungsinstitute ANALYSE & KONZEPTE, Hamburg und InWIS For- schung & Beratung GmbH, Bochum hat der GdW erneut die wichtigsten Trends für die Wohnungsunternehmen heute und in der Zukunft identifiziert und in der Studie Unter- nehmenstrends 2030 zusammengefasst. Der „ Leitfaden Digitale Agenda ” des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW soll besonders kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen als Wegweiser Uralter Mietspiegel taugt nicht für Begründung zur Mieterhöhung Recht so „Der Mietspiegel ist Begründungsmittel zur Bestimmung des Mieterhö- hungsverlangens. Er soll die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Eine zu große Diskrepanz zwischen der ortsüblichen Vergleichsmiete und dem Mietspiegel darf es daher nicht geben. Der Hinweis, dass ein 20 Jahre alter Mietspiegel zu alt sei, weil sich im Laufe dieser Zeit die Gegebenheiten ändern, ist auch für die Diskussion zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums hilfreich. Denn je veralteter die Mieten sind, die in den Miet- spiegel einfließen, umso weniger fließen Veränderungen ein, die sich im Laufe der Zeit ergeben. Die Funktion der ortsüblichen Vergleichsmiete auch als marktorientierte Durchschnittsmiete wird dadurch gemindert.“ EXPERTENMEINUNG von Carsten Herlitz Justiziar des GdW Foto: Sebastian Schobbert Mit Urteil vom 16. Oktober 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein 20 Jahre alter Mietspiegel mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet sei. Ein auf diese Weise begrün- detes Mieterhöhungsverlangen sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam (Az. VIII ZR 340/18). Das Gericht meint, dass die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens dem Mieter ermöglichen soll, die inhaltliche Berechtigung des Erh öhungsverlangens zu prüfen, um überflüssige Prozesse zu vermeiden. Zwar kann der Vermieter auf einen veralteten Mietspiegel Bezug nehmen, wenn zur Zeit des Erhöhungsverlangens kein aktueller Miet- spiegel vorhanden ist. Allerdings – so das Gericht – ist das Alter eines Mietspiegels nicht bedeutungslos. Wohnwertmerkmale, nach denen sich die Höhe der ortsüblichen Ver- gleichsmiete richtet, unterliegen im Laufe der Zeit einem Wandel. So können etwa Ein- richtungen, die einer Wohnung einen besonderen Wert verleihen, mit der Zeit zu einer Standardausstattung werden. Insofern sei jedenfalls ein 20 Jahre alter Mietspiegel kein geeignetes Begründungmittel und daher zu alt. durch die Digitalisierung dienen. Dabei konzentriert sich die neue Arbeitshilfe auf die Kernprozesse der Bestandsbewirtschaf- tung. Eine Roadmap der Digitalisierung für Wohnungsunternehmen ermöglicht zudem eine Gesamtsicht auf den Digitali- sierungsprozess. (zeis/schi) Hinweise zur Bestellung der Publikationen finden Sie unter www.gdw.de 8 46/2019
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