wohnungspolitische informationen 46/2019

BUNDESPOLITIK „Mietspiegel durch die Verlängerung von Betrachtungszeiträumen als Regulierungs- instrument einzusetzen schadet mehr, als es nutzt”, so Gedaschko. Denn dies hätte zur Folge, dass die Finanzierungskosten steigen. Damit werden das Bauen und am Ende auch das Wohnen teurer. Da wir dringend mehr bezahlbare Wohnungen brauchen, ist dieser Entwurf – und insbesondere der Vorschlag der Grünen, der einen noch viel längeren Betrachtungszeitraum fordert – das völlig falsche Signal. Gedaschko verweist auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, wonach gesetzliche Mindestanforderun- gen für qualifizierte Mietspiegel zu schaf- fen sind, um eine zuverlässige Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. „Es ist wieder einmal eine Placebo-Maßnahme, auf der einen Seite den Betrachtungszeit- Reform des Mietspiegels: Ein weiteres Mal am Ziel vorbei Berlin – „Wir brauchen mehr Rechtssicherheit und Transparenz beim Mietspiegel. Mietspiegel sind ein wichtiges Instru- ment zur Abbildung der Situation auf dem Wohnungsmarkt. Sie bestimmen die ortsübliche Vergleichsmiete und schaffen Rechtsfrieden. Sie können und dürfen jedoch kein politisches Instrument zur beliebigen Steuerung der Miethöhe sein. Deshalb macht es sich die Politik zu einfach, wenn sie lediglich den Betrachtungszeitraum verlängert und keine Grund- sätze vorlegt, um Mietspiegel wirklich rechtssicher zu machen”, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der Anhörung zur Mietspiegelreform am 13. November 2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Städtebauförderung zukunftsfest machen Berlin – „Die Städtebauförderung ist ein unersetzliches Instrument für die Wohnquartiere in Deutschland. Sie gibt Impulse für die städtebauliche Entwicklung und ist gleichzeitig ein Investitionsmotor sowohl in urbanen als auch in schrumpfenden Gebieten”, erklärte Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, an- lässlich der Anhörung zur Städtebauförderung am 13. November 2019 im Bauausschuss des Deutschen Bundestages. Die Wohnungswirtschaft fordert: • Keine Verlängerung des Betrach- tungszeitraums von vier auf sechs Jahre ohne klare Grundsätze für die Erstellung von Mietspiegeln • Zuschläge für energetische Moder- nisierung, altersgerechten Umbau oder Digitalisierung insbesondere in ländlichen Räumen, um einen Inves- titionsstopp zu verhindern. raum verlängern zu wollen, auf der anderen Seite aber die so wichtige Verordnung über die Grundsätze von Mietspiegeln unter den Tisch fallen zu lassen”, so Gedaschko. Mit den vielen seit dem Jahr 2013 vorgenom- menen Mietrechtsverschärfungen wurde wieder und wieder am Symptom des Woh- nungsmangels herumgedoktert, ohne es aber zu beseitigen. Dabei wird völlig verges- sen, dass die Mieten erst am Ende der Preis- kette stehen. Während von 2013 bis 2018 die Wohnungsmieten im Bestand nur um sieben Prozent gestiegen sind,  sprangen beispielsweise die Instandhaltungskosten im selben Zeitraum um 14,9 Prozent nach oben. Es bringt daher nichts, sich immer und immer wieder einseitig auf die Regulierung der Miethöhen zu fokussieren, ohne an den anderen Stellschrauben zu drehen, damit Vermieter unter wirtschaftlichen Rahmen- bedingungen mehr bezahlbare Wohnungen schaffen können. (burk/schi) Die Stellungnahme finden Sie unter https://bit.ly/2KfgWRg Das große Ziel muss es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen her- zustellen. Dafür ist die Städtebauförderung unverzichtbar. Der GdW begrüßt daher aus- drücklich, dass die Städtebauförderung aktuell mit 790 Millionen Euro aus dem Bundeshaus- halt ausgestattet ist. Mittelfristig müsste die- ser Betrag aus Sicht des GdW angesichts der großen Herausforderungen jedoch auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Ebenso positiv wertet der GdW die Neugliederung der Programmbereiche in „Lebendige Zentren”, „Sozialer Zusammenhalt” und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”. Dies reduziert den administrativen Aufwand für die Kom- munen ungemein und trägt dazu bei, dass die Mittel gerade in den Städten, in denen sie am dringendsten gebraucht werden, auch nutzbar sind. Wichtig wäre es aber, die Wohnungs- und die Städtebauförderung noch enger mitei- nander zu verzahnen, um eine größtmögliche Wirkung für die Wohnquartiere zu erzielen. Das spielt sowohl bei der Entwicklung, Moder- nisierung und Nachverdichtung von Bestands- quartieren als auch für die konzeptionelle Ent- wicklung, Planung und Realisierung neuer Siedlungen und Quartiere eine Rolle. Die Stellungnahme: https://bit.ly/2X8rSVL Konkreten Änderungsbedarf gibt es an vier Punkten: • Investitionspakt ‚Integration im Quartier’ weiterführen, der bisher mit 200 Mil- lionen Euro pro Jahr ausgestattet ist und nach 2020 ausläuft. Das Programm war ursprünglich für Integrationsmaßnahmen im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften angelegt. Diese Maßnahmen sollten auf Dauer auch in sozial belasteten Quar- tieren außerhalb der Gebiete der ‚Sozialen Stadt’ zum Einsatz kommen können. • Abrissförderung aufstocken : Der Förderbetrag für die unmittelbaren Rückbau-/ Abrisskosten sowie die einfache Wiederherrichtung des Grundstücks ist nicht aus- reichend. Er sollte über die derzeitig geplante Erhöhung von 110 Euro hinaus auf mindestens 140 Euro pro Quadratmeter angehoben werden. • Einzelne Gebäudekomplexe berücksichtigen : Bisher können die Gelder für den Stadtumbau nicht für die Entwicklung einzelner Gebäudekomplexe eingesetzt werden. Gerade in ländlichen Regionen und Kleinstädten wäre dies aber wichtig. Hier sollte es flexible Anwendungsmöglichkeiten geben. • Altschuldenproblematik lösen: Bislang nicht berücksichtigt, aber immens wich- tig für die Entwicklung der Städte in den ostdeutschen Bundesländern, ist eine Lösung für die immer noch schwerwiegenden Altschulden. Altschulden sind durch Altverbindlichkeiten ostdeutscher Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung entstanden. Finanzielle Lasten auf ehemals staatlichem Grund in den neuen Ländern wurden mit der Wiedervereinigung in Form von Wohnbaukrediten auf die Wohnungsunternehmen übertragen. Derzeit betragen diese finanziellen Folgelasten für Wohnungsunternehmen der ostdeutschen Bun- desländer insgesamt rund vier Milliarden Euro. Aus Sicht des GdW ist es deshalb notwendig, dass Wohnungsunternehmen für Bestände in Gemeinden mit einem Leerstand von mehr als 10 Prozent Investitionshilfen erhalten, um die Belastung durch Altschulden ausgleichen zu können. 4 46/2019

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