wohnungspolitische informationen 49/2019

Inhalt 3 Mietspiegel: Die aktuellen Zahlen des Mietspiegels in Hamburg zeigen, dass Wohnungsneubau den Anstieg der Mieten deutlich abgeschwächt und den Wohnungsmarkt entspannt hat. 4 BBU-Verbandstag: Der Einladung des BBU folgten auch in diesem Jahr zahlreiche hochrangige Vertreterin- nen und Vertreter aus Politik, Ver- waltung und Partnern der Branche . 6 Preis Soziale Stadt: In dieser Aus- gabe stellen wir das Projekt der enge- ren Wahl „Mietersozialdienst für Ge- flüchtete” der HOWOGE Wohnungs- baugesellschaft mbH in Berlin vor. Aktuelle Meldungen Komplexe Problemlage auf deutschem Wohnungsmarkt Das Statistische Bundesamt hat am 4. Dezember 2019 gemeinsam mit dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Zahlen zu den Entwicklungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt 2008 bis 2018 vorgelegt. Die Statistik belegt eine komplexe Problemlage, die vor allem von Stadt-Land-Unterschieden, steigenden Immobilien- und Baupreisen, anhalten- dem Zuzug in die Städte und zu wenig Wohnungsneubau geprägt ist. (destatis) Änderung des Mietendeckels Die Berliner Grünen fordern eine Ände- rung des Gesetzentwurfes zum Mieten- deckel, wie die Berliner Zeitung in ihrer Ausgabe vom 4. Dezember 2019 berich- tete. In einem Antrag für den Parteitag sprechen sich führende Vertreter der Partei dafür aus, Genossenschaften vom Mietendeckel generell auszunehmen und Mietsteigerungen in Höhe der Inflations- rate schon von 2021 an zu ermöglichen. (wi) Belästigung im Wohnumfeld Rund 28 Prozent der Bevölkerung Deutschlands fühlten sich im Jahr 2018 in ihremWohnumfeld durch Verkehrs- oder Nachbarschaftslärm belästigt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist der Wert in Deutschland im Vergleich zu 2017 um knapp zwei Prozentpunkte gestiegen. Auf die Frage nach wahrgenommenen Mängeln in der Wohnung beziehungs- weise im Haus gaben in Deutschland 13 Prozent an, Feuchtigkeits- oder Schim- melprobleme zu haben. (destatis) Ausgabe 5. Dezember 2019 49 Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) bezeichnete den Beschluss im Senat als einen wichtigen Meilenstein zur Einführung des Mietendeckels. „Nun ist das Abgeordne- tenhaus am Zug, um schnell den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhun- gen und Verdrängung in Berlin wirkungsvoll zu verbessern”, so Lompscher weiter. Der Kern des Gesetzes ist die öffentlich- rechtliche Begrenzung der Mieten, wofür ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt werden soll. Maßgeblich soll die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbarte Miete sein. Ab 2022 wird die Möglichkeit einer Anpassung von bis zu 1,3 Prozent pro Jahr bestehen. Zur Festlegung der Mietobergrenzen wur- den die Mittelwerte der Mieten des Berli- ner Mietspiegels 2013 mit der Reallohnent- wicklung bis 2019 fortgeschrieben und im Gesetz tabellarisch dargestellt. Die Berech- nung der geltenden Obergrenze erfolgt in Abhängigkeit von der Bezugsfertigkeit und Berliner Senat beschließt Mietendeckel: Keine Lösung für Berliner Wohnungsmarkt in Sicht Berlin – Der Berliner Senat hat am 26. November 2019 auf Vorlage der Sena- torin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, beschlossen, den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbe- grenzung ins Abgeordnetenhaus einzubringen. Das Mietengesetz gilt für rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen. Ausgenommen sind Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten zur Modernisierung und Instandsetzung geförderte Wohnungen mit Mietpreis- bindung, Wohnheime, Trägerwohnungen sowie alle ab Anfang 2014 erstmals bezugsfertigen Neubauten. Der Mietendeckel wurde von der rot-rot-grünen Koalition in Berlin beschlossen und soll im nächsten Schritt nun im Abgeordnetenhaus beraten werden. Foto: pixelio/Elke Hannmann 49/2019 1 C 7410 WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN Weiter auf Seite 2

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