wohnungspolitische informationen 49/2019

Mat-Nr. 06505-5608 ZAHL DER WOCHE Prozent aller Personen ab 10 Jahren nutzten 2018 das Internet. Vor allem die Generation 65plus hat in den ver- gangenen Jahren deutlich aufgeholt: Waren 2008 nur 25 Prozent der älte- ren Menschen online, so waren es im Jahr 2018 bereits 63 Prozent, also fast zwei Drittel. Von der gesamten Bevöl- kerung Deutschlands ab 10 Jahren sind 77 Prozent und damit mehr als drei Viertel täglich oder fast täglich online. Bei den 16- bis 44-Jährigen beträgt der Anteil der täglichen Internetnut- zerinnen und -nutzer sogar nahezu 100 Prozent, und mittlerweile sind auch vier von 10 der ab 65-Jährigen so häufig im Netz unterwegs. 2008 war es eine von 10 Personen dieser Alters- gruppe. Die 10- bis 15-Jährigen die vor 10 Jahren nur zur Hälfte täglich oder fast täglich im Netz unterwegs waren, sind heute zu 88 Prozent jeden Tag im Internet. Sie habe damit die Gruppe der 45- bis 64-Jährigen überholt, von der mittlerweile 80 Prozent täglich im Internet surfen. 90 GdW-NEWS Mietersozialdienst für Geflüchtete in Berlin Hier bietet die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bereits seit 2016 ei- nen Mietersozialdienst für Geflüchtete an, um ihnen den Einstieg in ihr neues Leben zu erleichtern. Foto: Klaus Dombrowsky „Diese Geschäftsmodelle spiegeln in der Regel nicht die (wohnungs-) genossenschaftlichen Prinzipien wider. Im Grunde wird die Rechtsform der Genossenschaft hier pervertiert. Dieses Konstrukt ist nicht mit dem Genossenschaftsgesetz vereinbar. Investierende Mitglieder kommen nach der gesetzlichen Regelung in § 8 Absatz 2 Genossenschaftsgesetz für die Nutzung der Einrichtungen der Genossenschaft nicht in Frage. Insofern ist es genossenschaftsrechtlich gar nicht zulässig, dass diese Mitglieder eine Woh- nung anmieten. Die Anmietung einer Wohnung kommt nur in Betracht, wenn sie als ordentliche Mitglieder mit allen Rechten aufgenommen werden. Dieses Geschäfts- modell basiert im Wesentlichen auf § 5 Absatz 1 Nr. 10 KStG. Da § 5 Absatz 1 Nr. 10 KStG nicht zwischen investierenden und ordentlichen Mitgliedern differenziert, fällt auch die Vermietung an investierende Mitglieder unter diesen Befreiungstatbestand. Hier ist es dringend geboten, die Regelung auf die Vermietung an ordentliche Mit- glieder zu beschränken.“ EXPERTENMEINUNG von Dr. Matthias Zabel GdW-Referent „Recht“ Foto: GdW, Urban Ruths Fragwürdige Genossenschaftsmodelle Recht so Im Zusammenhang mit der Neugründung von Genossenschaften treten vermehrt Modelle zu Tage, die sich die besondere Mitgliederkategorie der investierenden Mitglieder zu Nutze machen wollen, in der Regel ummaximalen finanziellen Nutzen ausschließlich für die jewei- ligen Initiatoren zu generieren. Hinzu kommt, dass hier ein wichtiger steuerlicher Befreiungs- tatbestand gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 10 Körperschaftsteuergesetz (KStG) zur konkreten Steu- ervermeidung und Steuergestaltung genutzt werden soll. Die jeweiligen Initiatoren, oftmals Familienmitglieder, sollen die „ordentlichen” Mitglieder der Genossenschaft sein und in der Regel in kein Nutzungsverhältnis mit der Genossenschaft eintreten, wogegen die nutzen- den Mitglieder, die Mieter, als investierende Mitglieder geführt werden sollen. In der Regel wird letzteren zudem das Stimmrecht entzogen. Ein aktuelles Beispiel wurde jüngst von der Stiftung Warentest veröffentlicht (Finanztest 12/2019, Seite 60 ff.). Bei der Begeno16 sind investierende Mitglieder die Wohnungsnutzer, aber sie haben kein Stimmrecht. Begleitung ins neue Zuhause und Unterstützung beim Einleben in die neue Nachbarschaft – die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bietet seit Ende 2016 einen Mietersozialdienst für Geflüchtete an. Vom ersten Interessentengespräch bis nach Einzug begleiten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen der Caritas und des Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) parallel zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Unternehmens die Neumieter in die meist erste eigene Wohnung in Berlin. Die Geflüchteten haben in aller Regel einen langen Weg hin- ter sich gebracht, um für sich und ihre Familie ein neues sicheres Hei- matland zu finden. Der Umgang mit dem neuen Zuhause ist jedoch nicht immer selbstverständlich und kulturelle Spiel- regeln müssen gelernt werden. Die Sozialarbeiter und Sozi- alarbeiterinnen von Caritas und EJF dienen als Vermittler in diesem Prozess. Sie unterstützen die Geflüchteten beim Ankommen in der neuen Nachbarschaft, beraten und klären Sachverhalte. Sie wirken aber auch ins Unternehmen hinein und unterstützen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der HOWOGE in der Alltagsarbeit. (zeis) In dieser Reihe stellen wir den Preisträger und weitere Projekte der engeren Wahl des Preises Soziale Stadt 2019 vor. Weitere Infos zum Projekt der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und den anderen Projekten der engeren Wahl finden Sie unter www.nachbar- schaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt 6 49/2019

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