WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 34/2019

AUS DEN VERBÄNDEN Mat-Nr. 06505-5593 ZAHL DER WOCHE Millionen Menschen, also 29 Prozent aller Einwohner Deutschlands, leben in Kleinstädten mit 5.000 bis unter 20.000 Einwohnern – und damit annä- hernd so viele wie in den 79 Großstäd- ten zusammen. Hinsichtlich der Fläche und der Anzahl sind Kleinstädte sogar der dominierende Stadt-Typ: 45 Pro- zent der Fläche und 46 Prozent der Städte und Gemeinden Deutschlands sind Kleinstädte. Die Entwicklung der Kleinstädte prägt in den letzten 10 Jah- ren insgesamt erst eine Schrumpfung, dann eine Phase der Erholung und ab 2013/2014 wieder Wachstum. 2017 haben alle Kleinstädte zusammen wie- der den Bevölkerungsstand von 2007 erreicht. Stabil in diesem Sinne sind aber nur knapp 15 Prozent aller Klein- städte. Rund 42 Prozent haben seit 2007 Bevölkerung gewonnen, im Ein- zelfall mehr als 20 Prozent. Besonders dynamisch entwickelten sich kleinere Kommunen im Umland der Metro- polen – etwa Unterföhring mit einem Einwohner-Plus von 35 Prozent und Feldkirchen bei München mit einem Plus von 27 Prozent, Teltow bei Ber- lin mit einem Zuwachs von 27 Prozent oder Kelsterbach unweit von Frankfurt am Main mit einer Zunahme von 24 Prozent. Peripher gelegene Kleinstädte verloren dagegen in nicht wenigen Fäl- len Einwohner. Insgesamt 42 Prozent haben im Vergleich zu 2007 an Ein- wohnern verloren, im Extrem sogar über 10 Prozent. 24,2 GdW-NEWS „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts überrascht nicht. So zeigen die Bestimmungen zum Wohnraummietrecht, dass der Bundesgesetzge- ber entsprechende Regelungen auch über die Miethöhe treffen kann – vgl. etwa die Bestimmungen über die Miethöhe bis zur ortsüblichen Vergleichs- miete bei bestehenden Mietverhältnissen. Die Frage ist allein, ob der Bun- desgesetzgeber die zu beachtenden Interessen von Vermieter und Mieter sorgfältig gegeneinander abgewogen hat. Bei der Mietpreisbremse hat das Gericht unter anderem auf die gesetzlichen Geltungsausnahmen von der Mietobergrenze und die auf höchstens fünf Jahre beschränkte Geltungsdauer hingewiesen. Weiter erwähnt das Gericht die gesetzlichen Anforderungen an die Verordnungsbegründung, die die Landesregierung zu einer sorgfältigen Prüfung der Erlassvoraussetzungen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Vermietereigentum anhalten. Gerade also die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Ausnahmen sowie die Begründungspflicht des Verordnungsgebers – beides wollen einige politische Akteure streichen – tragen also zur Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse  bei. Deshalb darf gerade an diesen Regelungen nicht gerüttelt werden.” EXPERTENMEINUNG von Carsten Herlitz Justiziar des GdW Foto: Sebastian Schobbert Anträge gegen die „Mietpreisbremse” erfolglos Mit Beschluss vom 18. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nichtpreisgebundenen Wohnraum – die sogenannte „Miet- preisbremse” – nicht verfassungswidrig sind. Die Vorschriften verstoßen, so das Gericht, nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleich- heitssatz. Das Verfassungsgericht hatte über die Beschwerde einer Vermieterin sowie einer entsprechenden Vorlage des Landgerichts Berlin zu entscheiden gehabt. Recht so Foto: Wohnbau Prenzlau Fotos: Wohnbau Prenzlau 6 34/2019 GdW-Präsident beendet diesjährige Sommertour in Berlin und Brandenburg Im Mittelpunkt der diesjährigen Sommer- tour von GdW-Präsi- dent Axel Gedaschko standen die Regionen jenseits der Metropo- len und Ballungsge- biete und ihre ganz spezifischen Heraus- forderungen. In Bran- denburg besuchte Gedaschko gemeinsam mit Maren Kern, Vorstand des BBU Verband Berlin-Bran- denburgischer Wohnungsunternehmen, die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG, die Prenzlau-Land GmbH und die Wohnbau GmbH in Prenzlau. Die Besichtigung des Ziekow-Kiezes in Berlin sowie Informationen rund um die dortige Quartiersentwicklung durch das Wohnungsunternehmen Vonovia SE bil- deten einen weiteren Programm- punkt der letzten Etappe. (koch) Mehr Informationen zur Sommertour finden Sie in einer der nächsten wi-Ausgaben und im Twitterkanal @GdWWohnen unter www.twitter.com/gdwwohnen GdW-Präsident Axel Gedaschko (2. v. l.) bei seiner Sommertour-Station in Prenzlau ... ... mit Vertretern der Berlin-Brandenburgischen Wohnungs- wirtschaft, darunter BBU-Vorstand Maren Kern (5. v. l.)

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