WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 43/2019

Inhalt 2 Wohngelderhöhung: Der Deut- sche Bundestag hat die Reform zur künftig regelmäßigen Steigerung des durchschnittlichen staatlichen Miet- zuschusses verabschiedet. 3 Mittelstädte: Eine neue Studie des BBSR zeigt eine positive Bevölke- rungsentwicklung in den deutschen Städten mit 20.000 bis 100.000 Ein- wohnern auf. 4 Quartierskonzepte: Genossen- schaften in Baden-Württemberg tragen wesentlich zu einem guten Klima in der Gesellschaft sowie guten Wohnstandards bei. Aktuelle Meldungen Bundeskabinett beschließt Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Das Bundeskabinett hat am 23. Okto- ber 2019 den vom Bundeswirtschafts- ministerium und vom Bundesinnenmi- nisterium vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlos- sen. Mit dem Beschluss wird unter ande- rem das Klimaschutzprogramm umge- setzt, das den Einbau neuer Ölkessel ab 2026 verbietet und eine Überprüfung der Anforderungen im Jahr 2023 vor- sieht. Mehr dazu in der nächsten wi (wi) CDU kündigt Verfassungsklage gegen Mietendeckel an Bauminister Horst Seehofer bezeich- nete den am 22. Oktober 2019 verab- schiedeten Gesetzentwurf des rot-rot- grünen Senats zum Mietendeckel als völlig falsches Signal. Die CDU im Bun- destag hat daher eine Normenkontroll- klage vor dem Bundesverfassungsge- richt angekündigt, da sie den Entwurf für verfassungswidrig hält. Mehr dazu auf Seite 3. (wi) Mieten im Umland steigen Die inserierten Mieten in Berlin lagen laut einer Studie des Forschungsins- tituts Empirica zuletzt knapp vier Pro- zent unter ihrem Allzeithoch vor einem Jahr. Auch in anderen Großstädten deute sich eine Stagnation an. Wie das Handelsblatt am 23. Oktober 2019 wei- ter berichtete, treibe das knappe und daher teure Angebot potenzielle Mie- ter ins Umland und Ausweichstädte wie Schwerin, Flensburg oder Pforzheim, wo die Mieten weiter steigen. (wi) Ausgabe 24. Oktober 2019 43 „Wir begrüßen diese Änderung ausdrück- lich, denn sonst hätte den Steuerpflichti- gen ein Bürokratieirrsinn durch zusätzli- che Erklärungspflichten gedroht”, erklärte Axel Gedaschko , Präsident des Spitzen- verbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wir bewerten es als sehr hilfreich, dass die Länder nun auch tatsächlich in die Lage versetzt werden, andere Regelungen zur Ermittlung der Grundsteuer treffen zu können. Nun sind die Länder aufgefordert, sich bei einer Abweichung vom ertrags- orientierten Bundesmodell möglichst ein- heitlich auf ein einfaches und unbürokra- tisches Flächenverfahren als Alternative zu einigen”, so Gedaschko. Bedauerlich sei aber, dass es keine inhalt- lichen Änderungen mehr am Gesetzent- wurf gegeben habe. Der Nachweis und Ansatz tatsächlich niedrigerer Mieten ist Grundsteuerreform beschlossen: Wohnungswirt- schaft begrüßt Öffnungs-Möglichkeit für Länder Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 das Paket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Zudem haben die Abgeodneten einer Grund- gesetzänderung mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, mit der eine Länderöffnungsklausel abgesichert wird. Durch diese Änderung muss das betreffende Bundesland bei der Nutzung eines eigenen Ländermodells kei- ne zusätzlichen Berechnungen nach dem Bundesmodell für Zwecke des Länder- finanzausgleichs vornehmen. Die Länder können in Zukunft zur Ermittlung der Grundsteuer auf ein einfaches und unbürokrati- sches Flächenverfahren zurückgreifen. Foto: Petra Dirscherl / pixelio.de 43/2019 1 C 7410 WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN Weiter auf Seite 2

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