WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 43/2019
LANDESPOLITIK Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zum Mietendeckel Berlin – Der Berliner Senat hat am 22. Oktober 2019 auf Vorlage von Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, beschlossen, dem Rat der Bürgermeister den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vor- schriften zur Mietenbegrenzung“ vorzulegen. Das Gesetz gilt für rund 1,5 Millionen Ber- liner Mietwohnungen. Ausgenommen sind neben Wohnungen des öffentlich geförder- ten Wohnungsbaus auch solche, für die Mittel öffentlicher Haushalte zur Moderni- sierung und Instandsetzung gewährt wur- den und die einer Mietpreisbindung unter- liegen, sowie Wohnheime, Trägerwohnen und Neubau ab 2014. Der Gesetzentwurf umfasst unter anderem eine öffentlich- rechtliche Begrenzung der Mieten durch ein Landesgesetz, welches das Abgeordne- tenhaus von Berlin noch beschließen muss. Es soll ein Mietenstopp für fünf Jahre ein- geführt werden. Ab 2022 wird die Möglichkeit einer Anpas- sung von 1,3 Prozent pro Jahr geschaf- fen. Zur Festlegung der Mietobergrenzen wurden die Mieten des Berliner Mietspie- gels 2013 mit der Reallohnentwicklung bis 2019 fortgeschrieben. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei der Wiederver- mietung von Wohnungen höchstens die am 18. Juni 2019 wirksam vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf. Liegt diese Vormiete über der Mietobergrenze, muss sie laut dem Entwurf gekappt werden. Der Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko , hält den Mietendeckel für den eindeutig falschen Weg, um die Wohnraumknapp- heit in Berlin zu bekämpfen: „Was wir wirklich brauchen, sind Anreize für mehr Wohnungsbau, um den Wohnungsmarkt auszugleichen und eine angemessene Regulierung für die schwarzen Schafe, die nicht im Sinne der nachhaltigen und sozia- len Wohnungswirtschaft agieren. Der Mie- tendeckel bewirkt all dies nicht, er führt im Ergebnis dazu, dass durch geringere Investi- tionsmöglichkeiten das Erreichen der Klima- ziele im Wohngebäudebestand in weitere Ferne rückt und weitere enorm wichtige Maßnahmen für mehr altersgerechten Umbau und die Digitalisierung in weiten Teilen unfinanzierbar werden und dadurch einfach ausbleiben.” Verbände, Organisationen und Unterneh- men aus der Berliner Bau- und Immobilien- branche üben zudem in einem offenen Brief an den Senat deutliche Kritik an den Plänen zum Mietendeckel. In dem online veröf- fentlichten Brief warnen die Unterzeichner vor weitreichenden negativen Auswirkun- gen auf die Wirtschaft. Der Mietendeckel werde zu weniger Neubauten, weniger Modernisierung, Arbeitsplatzverlusten und Steuerrückgängen führen, so Maren Kern , Vorstand des BBU Verband Berlin-Branden- burgischer Wohnungsunternehmen. „Der heute vom Berliner Senat beschlos- sene Mietendeckel ist verfassungswidrig“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker , rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU- Fraktion im Bundestag. „Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerli- che Recht und damit für das Mietrecht. Da der Bund bereits das Mietrecht geregelt hat, kann nicht jedes Land eigene Regelungen hierzu erlassen. Unabhängig davon wäre ein solches Gesetz völlig unvernünftig und kontraproduktiv. Künftig würde es sich für niemanden mehr lohnen, Wohnungen zu modernisieren und in Stand zu halten. Ber- lin sollte sich lieber um Wohnungsneubau kümmern, als sich mit verfassungswidrigen Gesetzen aufzuhalten“, so Winkelmeier- Becker. „Mit dem heutigen Beschluss setzt sich der rot-rot-grüne Senat über die mas- siven Zweifel an der Verfassungsgemäß- heit des Mietendeckels hinweg“, fügte der zuständige Berichterstatter Dr. Jan-Marco Luczak hinzu. „Sogar ein von der Senats- kanzlei selbst in Auftrag gegebenes Gutach- ten wird ignoriert. Damit zerstört R2G das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit politi- schen Handelns – das ist fatal.“ (zeis) Weitere Infos zum geplanten Mietendeckel finden Sie unter https://bit.ly/2Pkar2X, den offenen Brief an den Senat unter https://bit.ly/35SbKMl STUDIE Mittelstädte wachsen nicht nur im Süden Berlin – Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumfor- schung (BBSR) lenkt den Blick auf die 624 Mittelstädte in Deutschland: Sie zeigt, dass sich die Bevölkerung zwischen 2011 und 2017 in den Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern überwiegend positiv entwickelt hat. Knapp 30 Prozent der Einwohner Deutsch- lands leben in Städten mittlerer Größe. Diese bilden damit für viele Menschen den Lebensmittelpunkt. Beliebt sind vor allem große Mittelstädte: Sie wuchsen gemessen an ihrer Bevölkerung zwischen 2011 und 2017 durchschnittlich um 3,2 Prozent. Spit- zenwerte liefern Gießen mit einem Plus von 14,8 Prozent, Böblingen mit 10,8 Prozent und Landshut mit einem Anstieg um 10,8 Prozent. Besonders häufig vertreten sind unter den Top 20 südlich gelegene große Mittelstädte. Viele kleine Mittelstädte zei- gen aber ebenfalls eine positive Dynamik – im Schnitt lag das Wachstum hier bei 2,6 Prozent. Sie können Metropolen mit über- hitzten Wohnungsmärkten entlasten. Speziell Mittelstädte mit größeren Hoch- schulen wirken besonders für junge Men- schen anziehend. So gibt es neun west- deutsche Hochschulstädte unter den Top 20 der Mittelstädte, die zwischen 2011 und 2017 den stärksten Zuwachs junger Men- schen zu verzeichnen hatten. In Kleve und Gießen erhöhte sich der Anteil der 18- bis 30-Jährigen zwischen 2011 und 2017 am deutlichsten, um jeweils mehr als drei Pro- zent. Außerdem sind Mittelstädte – beson- ders im Umland der größten deutschen Städte – für Ruhestandswanderer attrak- tiv, also für den relativ kleinen Anteil der über 50-Jährigen, die noch einmal umzie- hen. Kommunen können und müssen das Bevölkerungswachstum steuern. Wie sie unter unterschiedlichen Bedingungen dabei Innenentwicklung betreiben, ver- anschaulichen die Fallbeispiele Celle und Konstanz. Die BBSR-Analyse zeigt, wie Mittelstädte dabei vorgehen und auf eine qualitätvolle, kompakte und ressourcen- schonende Siedlungsentwicklung hinwir- ken können. Gleichzeitig müssen sie sich mit den Herausforderungen der Innenent- wicklung wie hohen Bodenpreisen ausein- andersetzen und unterschiedliche Ansprü- che von Wohnen, Gewerbe, Stadtgrün und Infrastruktur miteinander vereinba- ren. Die Studie ergänzt Forschungsarbei- ten des BBSR zur Entwicklung von Klein-, Mittel- und Großstädten in Deutschland. (schl) Interessierte können die Veröffentlichung „Bevölkerungsdynamik und Innenentwicklung in Mittelstädten“ kostenfrei per E-Mail an gabriele.bohm@bbr.bund.de anfordern. Eine elektronische Version finden Sie unter www.bbsr.bund.de 43/2019 3
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