WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 43/2019

Fortsetzung von Seite 1 weiterhin nicht möglich. Damit werden Wohnungsbestände entlastet, die höhere Mieten als die Durchschnittsmiete haben. Belastet werden dagegen die Wohnungs- bestände, die niedrigere Mieten als die Durchschnittsmiete aufweisen. Damit sind vor allem die Wohnungsbestände der GdW-Mitglieder benachteiligt, da sie die Garanten für das bezahlbare Wohnen in Deutschland sind. Außerdem ist bedau- erlich, dass einzelne Eigentümergruppen durch eine verringerte Grundsteuermess- zahl bevorzugt werden sollen, die Kriterien hierfür jedoch völlig willkürlich und unge- eignet sind. Maßgeblich kann für eine sol- che Besserstellung nur sein, ob sich die Ver- mieter sozial verantwortlich verhalten. Der GdW appelliert an die Bundesländer, die Öffnungsklausel nun zügig zu nutzen, um das einfache Flächenmodell zu nutzen. (burk) Bundestag ebnet Weg für Wohngelderhöhung Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 die Wohngeldreform verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen auto- matisch alle zwei Jahre. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt dadurch von 145 Euro auf 190 Euro im Monat. Klimapaket: Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen beschlossen Berlin – Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2019 den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Die Entscheidung ist Teil der Um- setzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Die steuerliche Förderung soll die bestehenden, investiven För- derprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen. BUNDESPOLITIK Mit der Reform wird eine zentrale Forde- rung der Wohnungswirtschaft für mehr bezahlbares Wohnen zugunsten von rund 660.000 Haushalten umgesetzt. „Der Gesetzesentwurf zum Wohngeld ist damit ein wesentlicher Beitrag für mehr Gerech- tigkeit am Wohnungsmarkt“, lobte der Präsident des Spitzenverbands der Woh- nungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko . Denn Wohngeldempfänger müssen dann nicht mehr zwischen der jährlich angepass- ten Sozialhilfe sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem bislang nicht regelmäßig angepassten Wohngeld hin und her wechseln. Kritik an fehlender Klimakomponente „Darüber hinaus brauchen wir beimWohn- geld aber nach wie vor eine Klimakompo- nente“, forderte Gedaschko. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum beim Wohngeld die Heizkosten strukturell anders berück- sichtigt werden als bei den Kosten der Unterkunft (KdU). Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte außer- dem, dass die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzplans 2030 eine weitere, zusätzliche Erhöhung des Wohn- geldes um 10 Prozent plant. „Damit sol- len bei steigenden Energiepreisen im Zuge der Beschlüsse des Klimakabinetts soziale Härten vermieden werden“, so der baupo- litische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Kai Wegner . Eine weitere Neuerung bei der Wohngeldreform ist die Einführung der Mietenstufe VII, die den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rech- nung trägt. „Diese Mietenstufe erhal- ten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundes- durchschnitt”, äußerte der kommunalpoliti- sche Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup , dazu. (burk/zeis) „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz im Gebäudesektor”, sagte dazu Bundes- wirtschaftsminister Peter Altmaier. „Ich habe mich seit langem für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung stark gemacht und freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben heute gemeinsam auf den Weg bringen konnten. Steuerliche Anreize sind im Gebäudebestand ein zen- trales Instrument und gut sowohl für den Klimaschutz wie auch für das Handwerk und Arbeitsplätze vor Ort.” Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Einzel- maßnahmen zur Verbesserung der Ener- gieeffizienz und zum Heizen mit erneu- erbaren Energien steuerlich gefördert werden. Dies sind beispielsweise ein Hei- zungstausch, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Die Kosten solcher Maß- nahmen sollen künftig mit bis zu 20 Pro- zent über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich in Abzug gebracht werden. Die progressionsunabhängige Ausgestaltung gewährleistet, dass Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen von der steuerlichen Förderung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass es sich bei dem geförder- ten Gebäude um selbstgenutztes Wohn- eigentum handelt. Das Gesetz soll bereits für das Steuerjahr 2020 wirksam werden, die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen könnten also erstmalig mit der Steuerer- klärung im Jahr 2021 geltend gemacht werden. Sanierungswillige haben zukünftig die Wahl: entweder schreiben sie Einzelmaß- nahmen steuerlich ab, oder sie beantragen Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO 2 -Gebäudesanie- rungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm. In diesen Programmen sieht das vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 weitere Vorteile für Sanierungswillige vor: Investitions- und Tilgungszuschüsse für Ein- zelmaßnahmen und Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau sollen zukünftig um 10 Prozentpunkte steigen. (gei/schi) Weitere Infos finden Sie unter https://bit.ly/2MHuTJb 2 43/2019

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