Wohnungspolitische Informationen 50/2019

Inhalt 2 SPD-Parteitag: Die Sozialdemokra- ten haben in Berlin unter anderem über Erleichterungen für Mieter und eine Lösung der Altschuldenfrage für Wohnungsunternehmen beraten. 3 Ukraine: Die Cooperative Housing International hat in Lviv gemeinsam mit dem Institut für Wohnen in Europa die zweite Konferenz zu genossen- schaftlichem Wohnen veranstaltet. 4 Marktmonitor: Am 10. Dezember hat der BBU Verband Berlin-Brandenburgi- scher Wohnungsunternehmen die aktuellen Daten zum Wohnungsmarkt in Berlin und Brandenburg vorgestellt. Aktuelle Meldungen Altersgerechtes Wohnen Mehr als jede fünfte Person in Deutsch- land gehört zur Generation 65 plus. Ange- sichts der alternden Bevölkerung gewinnt auch das barrierearme und somit alters- gerechte Wohnen an Bedeutung. Wie das Statistische Bundesamt am 10. Dezember mitteilte, hatten 85 Prozent aller Senio- renhaushalte im Jahr 2018 keinen stu- fenlosen Zugang zur Wohnung. ( destatis) Beratungen zum Klimaschutzpaket vertagt Die Verhandlungen über die steuerli- chen Maßnahmen zum Klimaschutz- paket gehen weiter: Am 9. Dezember vertagte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Bera- tungen auf den 18. Dezember. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, mög- liche Kompromisslinien auszuloten. Der Bundesrat hatte Ende November den Vermittlungsausschuss angerufen, um das vom Bundestag am 15. November 2019 verabschiedete Gesetz grundle- gend überarbeiten zu lassen. (wi) Umsatzanstieg im Bauhaupt- gewerbe Im September 2019 waren die Umsätze im Bauhauptgewerbe um 7,1 Prozent höher als im September 2018. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die Zahl der Beschäftigten um 1,5 Prozent gegen- über dem Vorjahresmonat. In den ersten neun Monaten 2019 stieg der Umsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 6,6 Prozent. (destatis) Ausgabe 12. Dezember 2019 50 Der erste Teil des Gutachtens von Prof. Dr. Papier hatte im September 2019 bereits die formelle Verfassungswidrigkeit eines Landesmietendeckels belegt – und damit bestätigt, dass der Bundesgesetzgeber für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz besitzt, die eine Gesetz- gebungskompetenz auf Landesebene für einen Mietendeckel ausschließt. Im zweiten Teil des Gutachtens kommt Papier nun unter anderem zu dem Schluss: „Der geplante Mietenstopp sowie die Mietobergrenzen sind nicht mit Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz vereinbar.” Denn sie stellen laut Prof. Dr. Papier einen unverhältnismä- ßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Vermieter dar. Hinzu kommt: Ein Mietenstopp würde unterschiedslos alle Vermieter treffen – auch diejenigen, die bis- lang nur geringe Mieten verlangt haben. Das widerspricht dem Gleichheitssatz. Papier beurteilt die geplanten Mietober- grenzen zudem als nicht verfassungskon- form, da diese zu dauerhaften Verlusten bei Gutachten bestätigt: Der Landesmietendeckel ist unverhältnismäßig und verfassungswidrig Berlin – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans- Jürgen Papier, bestätigt im zweiten Teil eines Rechtsgutachtens, die materielle Verfassungswidrigkeit eines Landesgesetzes zur Mietenbegrenzung. Das Gut- achten wurde im Auftrag des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW erstellt. Damit bestätigt nach dem Staatsrechtler Ulrich Battis, den Juristen vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und dem Bundesinnen- ministerium ein weiterer renommierter Verfassungsrechtler die Unvereinbarkeit eines Landesmietendeckels mit dem Grundgesetz. Der zweite Teil des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Papier bestätigt: Der Mietendeckel verstößt so- wohl formell als auch materiell gegen das Grundgesetz. Foto: Pixabay 50/2019 1 C 7410 WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN Weiter auf Seite 2

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