Wohnungspolitische Informationen 50/2019
Mat-Nr. 06505-5609 ZAHL DER WOCHE Jahre beträgt die Lebenserwartung für heute neugeborene Mädchen in Deutschland. Für neugeborene Jungen liegt sie bei 78,5 Jahren. Wie das Sta- tistische Bundesamt nach den Ergeb- nissen der Sterbetafel 2016/2018 wei- ter mitteilt, ist die Lebenserwartung in Deutschland gegenüber der letzten Berechnung von 2015/2017 bei Mäd- chen und Jungen um etwa 0,1 Jahre gestiegen. Dies entspricht der durch- schnittlichen jährlichen Veränderung der vergangenen zehn Jahre. Damit ist inzwischen ein Trend hin zu einem langsameren Anstieg der Lebenserwar- tung zu beobachten. Bis zur Sterbeta- fel 2006/2008 hatte die Lebenserwar- tung Neugeborener jahrzehntelang im jährlichen Durchschnitt noch um rund 0,2 Jahre bei den Mädchen und um etwa 0,3 Jahre bei den Jungen zuge- nommen. Im Zuge dieser Entwicklung geht auch die Differenz in der Lebens- erwartung zwischen Frauen und Män- nern nicht mehr so stark zurück wie in den vorangegangenen Jahrzehnten: Aktuell beläuft sie sich noch auf 4,8 Jahre zugunsten der Frauen. 83,3 GdW-NEWS Mehrgenerationenhaus Am Römerkastell 69 Das Generationenhaus bildet das Herzstück der 2006 begonnenen Revi- talisierung des Stuttgarter Stadtteils Hallschlag im Rahmen der Sozialen Stadt, an der die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) einen maßgeblichen Anteil trägt. Im Jahr 2009 begannen die Planungen für das Generationen-Projekt unter enger Beteiligung engagierter Bürger und Bürgerinnen. Seit 2018 vereint das Haus diverse Einrichtungen, die vor dem Bau dezentral im Stadtteil verteilt waren, unter einem Dach. Im Erdgeschoss befindet mit dem Begegnungs- und Servicezentrum der AWO eine Begegnungsstätte für Ältere, eine Info- theke, eine internationale Bibliothek und ein Medienraum. In den Wohn- Das Mehrgenerationenhaus in Stuttgart-Hallschlag wurde 2018 fertiggestellt und im Juni 2019 offiziell eröffnet. Foto: SWSG_ARP/Burkhard Walter Schadensersatz am Mietende wegen Entfernens einer alten Tapete Recht so „In dem zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt war vollkommen unstreitig, dass der Mieter die streitgegenständliche Tapete entfernt hat. Streitig war allein die Höhe des Schadens. Im Prozess gilt der Grundsatz, dass derjenige, der etwas haben möchte, auch beweisen muss, das ihm etwas zusteht. Der Vermieter hätte hier also beweisen müssen, dass sein Schaden darin besteht, dass ein Wert – nämlich die Tapete – verletzt oder beschädigt worden ist. Der Untergang von völlig wertlosen Gegenständen begründet nämlich keinen Schaden. Der Vermieter hätte also beweisen müssen, dass die Tapete einen Wert hatte. Dieser Wert hätte im Idealfall beziffert werden müssen, was jedoch nicht gelang. Der Einwand des Mieters, dass es sich um eine völlig verschlissene und 30 Jahre alte Tapete gehandelt habe, blieb somit unwidersprochen.“ EXPERTENMEINUNG von Carsten Herlitz Justiziar des GdW Foto: Sebastian Schobbert Mit Urteil vom 21. August 2019 (VIII ZR 263/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Folgende entschieden: Ein Mieter wurde wegen teilweisen Entfernens der bei Mietbe- ginn vorhandenen Tapeten auf Schadensersatz verklagt. Dieser machte aber geltend, die Tapeten seien – weil bereits circa 30 Jahre alt und für ein nochmaliges Überstreichen ungeeignet – wertlos gewesen. Der BGH hat entschieden, dass dem Vermieter kein Scha- densersatz zugesprochen werden darf, ohne dass zu Alter und Zustand jener Dekoration der Mieträume Feststellungen getroffen wurden. Darüber hinaus trägt der Vermieter die entsprechende Beweislast. Der Bundesgerichtshof meint, dass über die Höhe des Scha- dens also erst dann zu entscheiden ist, wenn Feststellungen zum Alter und Zustand der beschädigten Sache getroffen sind. Es sei nicht angemessen, einen Schaden fast in Höhe des Neuwerts nur deshalb anzunehmen, weil „in die Entscheidungsfreiheit” des Vermieter eingegriffen werde. etagen befinden sich 18 öffentlich geförderte barrierefreie Wohnungen für Senioren und Seniorinnen ab 65 Jahren und Menschen mit Behinderung. Im Dachgeschoss ist die selbst- verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaft „Alle 9ne“ für neun Pflegebedürftige untergebracht. Das Genera- tionenhaus hat sich in kurzer Zeit zu einem Treffpunkt für die Bewohner und Bewohnerinnen und zu einer Drehscheibe für die Ehrenamtlichen im Stadtteil entwickelt. (zeis) In dieser Reihe stellen wir den Preisträger und weitere Projekte der engeren Wahl des Preises Soziale Stadt 2019 vor. Weitere Infos zum Pro- jekt der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH finden Sie unter http://www.zukunft-hallschlag.de/mehrgenerationenhaus, alle Projekte der engeren Wahl unter www.nachbarschaftspreis.de/de/ preis-soziale-stadt 6 50/2019
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