Wohnungspolitische Informationen 50/2019
BUNDESPOLITIK Fortsetzung von Seite 1 Die Wohnungswirtschaft im Dialog mit den Sozialdemokraten Berlin – Auf ihrem Parteitag vom 6. bis zum 8. Dezember 2019 hat die SPD eine Vielzahl von Anträgen zu sozialen Themen beschlossen. Darunter unter anderem die Kindergrundsicherung, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, eine Erhöhung des Mindestlohns und den vorzeitigen Kohleausstieg. Doch auch beim Thema Wohnen hat die SPD zahl- reiche Anträge beraten und fordert, die Mieten in belieb- ten Städten mit angespann- tem Wohnungsmarkt für fünf Jahre so gut wie ein- zufrieren. Erhöhungen sol- len maximal in Höhe der Inflationsrate möglich sein. Die SPD will erreichen, dass niemand mehr als 30 Pro- zent des Nettohaushalts- einkommens für die Miete aufwenden muss. Die Sozi- aldemokraten planen des Weiteren einige Erleichterungen für Mieter. So sol- len Vermieter, die sich nicht an die Miet- preisbremse halten, künftig sanktioniert werden. Wenn Mietwohnungen in Eigen- tumswohnungen umgewandelt werden, sollen die Mieter überall mindestens zehn Jahre Kündigungsschutz haben. Überprüfen will die SPD außerdem, ob die Grundsteuer weiter auf Mieter umgelegt werden soll. Des Weiteren werde man sich in Zukunft ausführlich mit der Altschul- denfrage auseinandersetzen und um eine Korrektur bemühen. (zeis) der Vermietung und damit zu Beeinträch- tigungen der Substanz von Wohngebäu- den führen würden. Eine Anwendung des wichtigen Instruments Mietspiegel sei hier deutlich zielführender. Auch die geplante Absenkungsregelung für Mietpreise wird im Gutachten als verfassungswidrig beur- teilt, da sie einer Enteignung gleichkomme. Für eine Enteignung gelten aber besonders hohe Anforderungen, denen das geplante Gesetz nicht gerecht wird. Die vorgesehene Härtefallregelung sieht Prof. Dr. Papier als unvereinbar mit dem Grundgesetz, da der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen und Einschränkungen vorgeben muss und nicht eine öffentliche Stelle nach deren Ermessen. Diese Grundrechtseingriffe wer- den auch durch die vorgesehene zeitliche Befristung nicht abgemildert, da sich die Effekte eines Mietendeckels auch deutlich später noch auswirken würden. „Die doppelte Verfassungswidrigkeit eines Landesmietendeckels ist mit dem zweiten Teil des Gutachtens von Prof. Dr. Papier eindeutig belegt”, so GdW-Präsident Axel Gedaschko . „Zutiefst ungerecht am Mie- tendeckel wäre auch, dass er nicht nach Leistungsfähigkeit der Mieter differen- ziert und dadurch viele Menschen finan- ziell entlastet, die gar keine Entlastung brauchen”, so Gedaschko weiter. „Fest steht: Die Missstände auf dem deutschen Wohnungsmarkt können nicht über eine Einschränkung der generellen Miethöhe geregelt werden.” Er forderte die Berliner Landesregierung erneut dringend auf, sich endlich von diesem rechtswidrigen Instru- ment abzuwenden und so jahrelange Unsi- cherheit für Vermieter und Mieter mit allen negativen Folgen zu vermeiden. „Gegen die schwarzen Schafe, die das Bild der Ver- mieter in der Öffentlichkeit massiv in Verruf bringen, muss mit den verfassungsgemä- ßen und intelligenten Mitteln, die unsere Gesetzgebung vorsieht, vorgegangen wer- den”, so der GdW-Präsident. Kundgebung gegen den Berliner Mietendeckel Um sich beim Senat und der Regierungsko- alition im Berliner Abgeordnetenhaus Gehör zu verschaffen, schloss sich ein breites Bündnis der Bau- und Wohnungswirtschaft und der Vermieter zusammen und ging am 9. Dezember 2019 gemeinsam gegen den Mietendeckel auf die Straße. An der Kund- gebung vor dem Brandenburger Tor nah- men neben einem breiten Bündnis der Ber- liner Bau- und Wohnungswirtschaft auch Kleinvermieter und sonstige Betroffene teil. Die Fachgemeinschaft Bau mahnte, dass angesichts der in Aussicht gestellten Inves- titionsrückgänge Arbeitsplätze im Bau- und Ausbauhandwerk wegfallen würden. Das seien keine Schreckensszenarien, sondern leider vereinzelt bereits Realität. Kleine und mittlere Betriebe würden die bevor- stehende Durststrecke nicht kompensie- ren können. Insolvenzen und Entlassungen würden die Folge sein. Das Problem in Ber- lins angespanntem Wohnungssektor seien nicht die Bestandsmieten, sondern das knappe Wohnraumangebot. Hier müsse man ansetzen, indem mehr Wohnungen entstehen. Das sei nur möglich durch das Bauen bezahlbaren Wohnraums. „Dies wird jedoch durch den Mietendeckel kon- terkariert“, warnte Dr. Manja Schreiner , Hauptgeschäftsführerin der Fachgemein- schaft Bau. Wer weniger Einnahmen durch seine Miete erzielt, könne nicht in Neubau investieren. Erste Wohnungsbaugenossen- schaften hätten geplante Projekte bereits abgesagt. Außerdem würden durch das Gesetz die Sanierungen im Wohnungsbe- stand drastisch sinken. Die Sanierung einer Wohnung koste circa 25.000 Euro, von einer energetischen Sanierung der Wohn- häuser ganz zu schweigen. Dafür müsse eine moderate Mieterhöhung möglich sein, damit sowohl Mieter als auch Vermieter und die Umwelt profitieren können. „Ein Mietendeckel auf Landesebene ist nicht nur eine juristische Ente und unzulässig – er schädigt auch besonders diejenigen Ver- mieter, die sich nachhaltig für bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt und bundes- weit einsetzen. Es bleibt dabei: Bezahlbares Wohnen kann man nicht durch Mietpreisde- ckel oder Enteignungsfantasien sichern. Das Land Berlin täte gut daran, ihre Ressourcen auf das einzig funktionierende Instrument zu konzentrieren: mehr und bezahlbaren Neubau zu ermöglichen. Denn bezahlbares Wohnen braucht eine starke Wohnraum- förderung und schnelleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen – und nicht noch mehr Regulierung”, forderte GdW-Präsi- dent Axel Gedaschko. (burk/zeis) Vor dem Brandenburger Tor kamen über 1.000 Menschen zusammen, um auf die negativen Auswirkungen des Berliner Mietendeckels auf- merksam zu machen. Foto: GdW Foto: GdW 2 50/2019 Die SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter- Borjans (M.) im Gespräch mit Dr. Christian Lieberknecht (l.) und Olaf Mangold (r., beide GdW)
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