Wohnungspolitische Informationen 51+52/2019

AUS DEN VERBÄNDEN Die Wohnungswirtschaft in Norddeutschland kritisiert „Volksinitiativen gegen Mietenwahnsinnn” Hamburg – Mietervereine in Hamburg haben am 12. Dezember 2019 den Start von zwei Volksinitiativen bekannt gegeben. Zum einen sollen öffentliche Grundstücke grundsätzlich nur noch in Erbpacht vergeben werden. Zum anderen sollen künftig auf öffentlichen Grundstücken nur noch Wohnungen gebaut werden dürfen, deren monatliche Nettokaltmiete nicht höher als gegenwärtig 6,60 Euro pro Quadratmeter liegt. Mietsteigerungen sollen nur noch so hoch wie die Inflati- onsrate, maximal jedoch zwei Prozent sein dürfen. „Die beiden Volksinitiativen legen die Axt an den Bau bezahlbarer Wohnungen in Hamburg. Sie bedrohen im Kern das erfolgreiche Hamburger Wohnungsbau- programm und bergen die Gefahr, dass künftig weniger bezahlbare Wohnungen errichtet werden und Menschen länger als bisher auf eine Wohnung warten müssen”, erklärte Andreas Breitner , Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunter- nehmen (VNW), dazu. Seit dem Jahr 2011 sind in Hamburg rund 56.000 Wohnungen gebaut wor- den. Darunter sind circa 15.000 öffent- lich geförderte Wohnungen. Dies hätte dazu geführt, dass der Anstieg der Mie- ten inzwischen unter der allgemeinen Preissteigerungsrate liegt. Das hätte der erst vor einigen Tagen vorgestellte Mie- tenspiegel belegt. Damit sei Hamburg das Vorzeigebeispiel für eine gute und wirksame Wohnungspolitik. Hamburg setze den Maßstab. Hier k önne man an den Wohnungsmarktzahlen ablesen, wie durch ein Zusammenwirken aller Partner der Wohnungsmarkt gesundet. Die von der Wohnungswirtschaft Ende Oktober veröffentlichte Studie des Forschungsins- tituts Center for Real Estate Studies (CRES) basiert auf der Auswertung von rund 270.000 realen Mietverträgen. Der Studie zufolge beträgt die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter in Hamburg im Durch- schnitt 8,21 Euro. 90 Prozent aller Mieten lägen unter 10,89 Euro pro Quadratmeter, fast 70 Prozent zwischen 6,19 und 10,24 Euro pro Quadratmeter. Die Forderung, künftig auf städtischen Grundstücken nur noch den Bau von Sozialwohnungen zu erlauben, wider- spräche moderner Stadtentwicklungspo- litik, wonach bunt gemischte Stadtteile am sinnvollsten und attraktivsten seien. Mit ihrer Forderung würden die Volks- initiativen die sozialen Brennpunkte von morgen produzieren, die dann wieder mit Hunderten Millionen Euro an Steuergeld saniert werden müssten. Man sollte nicht die Fehler der siebziger Jahre wiederholen, sagte Breitner weiter. Fehler könne man machen, aber man sollte aus ihnen lernen. Grundstücke nur noch im Wege des Erbbaurechts zu vergeben, sei eine woh- nungspolitische Sackgasse. Sollten in Hamburg Grundstücke nur noch über das Erbbaurecht vergeben werden, würden in den kommenden 10 Jahren allein von den VNW-Wohnungsgenossenschaften bis zu 10.000 bezahlbare Wohnungen nicht errichtet. „Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und Woh- nungsgesellschaften schultern einen gro- ßen Teil des Neubaus bezahlbarer Woh- nungen in Hamburg. Sie wollen kaufen und nicht pachten. Der Grund dafür ist einfach: Wer ein Grundstück lediglich im Rahmen des Erbbaurechts nutzen kann, benötigt doppelt so viel Eigenkapital für die Finanzierung seiner Neubauprojekte”, mahnte Breitner. Banken und Sparkassen würden zwar auch Erbbaurechtsverträge beleihen, sähen aber darin höhere Risiken und ver- gäben gegenüber dem Kauf Kredite zu schlechteren Konditionen. Wer pachtet, ist nicht Eigentümer des Grundstücks. Zudem trüge er das Risiko des soge- nannten Heimfalls von Grundstück und Gebäude, wenn der Erbbaurechtsvertrag ausläuft. Derzeit läge die Eigenkapital- quote für ein Neubauprojekt für die VNW- Unternehmen bei 20 Prozent. Bei Anwen- dung des Erbbaurechts würde sich diese Quote auf 40 Prozent erhöhen. Erhöht sich die Bindung von Eigenkapital um 50 Prozent, so reduzierten sich die geplan- ten Bauprojekte um die Hälfte. Das könne politisch nicht gewollt sein. (schi/zeis) Mit dieser Änderung würden Baugenehmi- gungsverfahren verkürzt und vor allem das serielle und modulare Bauen erleichtert. Die Förderung von seriellem und modularem Bauen werde helfen, den Wohnungsbau zu beschleunigen, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) begrüßte die Gesetzesin- itiative der schwarz-grünen Landesregie- rung, die Typengenehmigung in die Hessi- sche Bauordnung aufzunehmen. „Hiermit wird eine langjährige Forderung unseres Verbandes aufgenommen. Mit der Typen- genehmigung darf ein einmal genehmig- Beratungen über Änderung der Typengenehmigung in Hessen Frankfurt/Main – Am 11. Dezember 2019 hat der Hessische Landtag über einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Hessischen Bauordnung beraten. Unter anderem soll mit dieser Änderung die Typengenehmigung eingeführt werden, mit der für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Genehmigung erteilt werden kann. ter Haustyp auch an anderer Stelle errich- tet werden, ohne dass dazu das gesamte Baugenehmigungsverfahren noch einmal durchlaufen werden muss. Dies kann in der Praxis zum schnelleren Bau von neuen Wohnungen führen”, zeigte sich Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW süd- west, zufrieden. Die Einführung der Typengenehmigung werde das serielle und modulare Bauen erleichtern. Mit dieser Bauweise sei es möglich, Wohnhäuser nach dem Baukas- tenprinzip in kürzester Zeit zu errichten. Dies würde einen Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen leisten. Die kwb Rheingau-Taunus, ein Mitglieds- unternehmen des VdW südwest, hat als erstes Unternehmen in Deutschland die GdW-Rahmenvereinbarung zum seriel- len und modularen Bauen genutzt und damit gezeigt, was möglich ist. In weni- gen Wochen ist in Idstein ein hochwertiges Mehrfamilienhaus entstanden. Das serielle und modulare Bauen sei nicht nur schneller, sondern könne auch architektonisch und qualitativ mit der konventionellen Bauweise mithalten. Die schnelle Bauzeit bedeute auch eine signifikant geringere Beeinträch- tigung der Nachbarschaft. (müll/zeis) 51-52/2019 3

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