WOHNUNGSPOLITISCHE INFORMATIONEN 36/2019
Mat-Nr. 06505-5595 ZAHL DER WOCHE Millionen Riester-Verträge waren am Ende des ersten Quartals 2019 gemel- det, 31.000 weniger als Ende 2018. Damit hat sich nach Angaben des Bun- desministeriums für Arbeit und Sozia- les (BMAS) der negative Trend aus den drei Vorjahren fortgesetzt. Im Einzel- nen verzeichneten die Statistiker des BMAS bei den verschiedenen Riester- Produktarten folgende Veränderung: Die Zahl der Riester-Rentenversicherun- gen ging um 26.000 auf 10,793 Millio- nen zurück. Bei den Banksparverträgen war ein Minus von 10.000 auf 666.000 zu verzeichnen. Fondssparverträge konnten um 5.000 auf 3,293 Millio- nen zulegen. Die Zahl der Wohn-Ries- terverträge blieb unverändert stabil bei 1,81 Millionen. Das BMAS weist darauf hin, dass die Zahl der Verträge keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen zulasse, die lau- fend einen Riester-Vertrag „besparen” und eine staatliche Förderung erhal- ten. Dies liege daran, dass eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen könne oder Verträge auch dauerhaft ungefördert bleiben können – zum Beispiel, wenn sie von einer nicht för- derberechtigten Person abgeschlossen werden. Den Anteil beitragsfrei gestell- ter, ruhender Riester-Verträge schätzt das Ministerium auf gut ein Fünftel. 16,56 GdW-NEWS Fristlose Kündigung wegen Beleidigung; keine Abmahnung erforderlich Recht so „Es ist unbestritten, dass ein körperlicher Angriff beziehungsweise eine Nötigung oder eine schwere Beleidigung durch einen Mieter auch bei gebotener Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwä- gung der beiderseitigen Interessen ein Verhalten darstellt, welches es für den Vermieter nicht mehr zumutbar macht, am Mietvertrag weiter festzuhalten. Denn sowohl die körperliche Unversehrtheit als auch die persönliche Ehre stellen wichtige Schutzgüter der Rechtsordnung dar. Interessant ist die Entscheidung mit Blick auf die Räumungsfrist, die das Gericht auf Antrag oder von Amtswegen gewähren kann, vgl. § 721 Zivilprozessordnung. Auch hier – so das Gericht – kommt es auf den Grad der Beleidigung und der schwerwiegenden, das Vertrauensverhältnis irreparabel erschütternde Pflichtverletzung an. Zu beachten sind aber auch persönliche Umstände des Mieters, wie der gesundheitliche Zustand, Ersatzwohnraum oder Ähnliches. Da im Verfahren der Mieter hierzu aber nichts vor- getragen hat, kam es hierauf nicht an.” EXPERTENMEINUNG von Carsten Herlitz Justiziar des GdW Foto: Sebastian Schobbert Mit Urteil vom 19. November 2018 hat das Amtsgericht Gronau entschieden, dass auch wenn eine einmalige Beleidigung und ein tätlicher Angriff durch den Mieter keine nach- haltige Störung des Hausfriedens im Sinne des § 569 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt, da es an der erforderlichen Dauerhaftigkeit fehle, auf Grund dieses Ver- haltens dennoch eine außerordentliche Kündigung im Sinne von § 543 Absatz 1 Satz 1 BGB gerechtfertigt sein könne. Weiter meinte das Gericht, dass ein tätlicher Angriff und massive Beleidigungen gegenüber dem Hausmeisters mit Worten, auf deren Dar- stellung hier verzichtet werden soll, eine fristlose Kündigung im Sinne § 543 Absatz 1 BGB auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertige. Auch eine Frist zur Räumung wurde nicht gewährt (Az.: 2 C 121/18). 6 36/2019 10. September 2019, Berlin Wohngebäude: Wege aus der Klimafalle – Pressetermin Von Fridays for Future bis zu Passivhäusern – die Diskussionen rund um den Schutz unseres Klimas sind in aller Munde. Aber wie können wir die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen, ohne die Ver- mieter und Mieter in einem scheinbar unlösbaren Dilemma zwischen Investitio- nen und Refinanzierungen zurückzulas- sen? Das Klimakabinett muss hierauf bis zum 20. September belastbare Antworten finden. Der Deutsche Verband, der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Deutsche Mieterbund haben daher eine einzigartige Allianz gegründet, um einen Weg aus der Klimafalle im Gebäudebereich aufzuzeigen. Fest steht: Die aktuell disku- tierten Fördervolumina in diesem Bereich reichen bei weitem nicht aus und müssen vervielfacht werden. Die drei Verbände liefern daher am 10. Sep- tember 2019 im Rahmen eines Presseter- mins Informationen zu folgenden Fragen: Wege aus der Klima- falle – Wieviel Geld ist notwendig, um die Kli- maziele im Gebäudebe- reich zu erreichen und wie lässt sich das finan- zieren? Wie kann es gelingen, im Rahmen der Energiewende dramatische soziale und wirtschaftliche Verwerfungen zu vermei- den? Ist der CO 2 -Preis ein Lösungsansatz für dieses Dilemma? Der Presse stehen Rede und Antwort: Michael Groschek , Präsident des Deut- schen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, Lukas Siebenkotten , Präsident des Deutschen Mieterbundes, und Axel Gedaschko , Präsident des Spitzenverbandes der Woh- nungswirtschaft GdW, gemeinsam mit Christian Huttenloher , Generalsekretär des Deutschen Verbandes für Wohnungs- wesen, Städtebau und Raumordnung, und Fabian Viehrig , Leiter Bauen und Technik des GdW. (burk/schi) Anlässlich des Pressetermins wird eine Presse- mitteilung veröffentlicht, die Sie am 10. Septem- ber ab mittags hier einsehen können: https:// web.gdw.de/pressecenter/pressemeldungen
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