Verwalter-Brief 6/2020

Berlin verlängert Mietpreisbremse Der Berliner Senat hat die Mietpreisbremse, die die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt, bis Ende Mai 2025 verlän- gert. Die bisherige Mietenbegrenzungsverordnung galt seit 1.6.2015 und ist zum 31.5.2020 ausgelaufen. Von der Mietpreisbremse ausge- nommen sind nach dem 1.10.2014 bezogene Neubauten und umfas- send sanierte Wohnungen. In erster Linie greift bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Ber- lin seit 23.2.2020 allerdings der Mietendeckel (siehe dazu auch die vori- ge Meldung). Laut Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher sei die Verlängerung der Mietpreisbremse aber trotz des Mietendeckels wich- tig, weil es Wohnungen gebe, die vom Mietendeckel ausgenommen, aber von der Mietpreisbremse erfasst seien. ! Weiterführende Informationen: Mietpreisbremse für Wohnraum (Tabelle)  8388521 Maklercourtage beim Immobilienkauf wird künftig geteilt Der Bundestag hat neue Regelungen zur Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Ein- liegerwohnung) und Eigentumswohnungen beschlossen. Ziel des Ge- setzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergü- tung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Maximal 50 Prozent der Kosten kann der Auf- traggeber des Maklers an die andere Vertragspartei weiterreichen. Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (bei- spielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen. Die Neuregelungen gelten voraussichtlich ab Dezember 2020 oder Januar 2021. Wie hältst du‘s mit der Quote? L´Immo-Podcast zum 20-jährigen Geburtstag der Immofrauen Die Sinnhaftigkeit von Frauennetzwerken wird gerne bezweifelt. Zu Recht? – Ein Gespräch mit Katrin Williams und Bettina Timmler, Vor- standsvorsitzende und Pressesprecherin des Netzwerks Frauen in der Immobilienwirtschaft, das in diesem Jahr 20 Jahre alt wird und gut 1.000 Mitglieder zählt. Direkt zum Podcast: https://www.youtube.com/watch?v=Cq_3uz78OuA&feature=youtu.be 3 www.haufe.de/immobilien Service Haufe Online-Seminare Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie- ren. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Anreise und Übernachtung und sparen zudem wertvolle Zeit. Für Kunden von „Haufe VerwalterPra- xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten. BGH kompakt 2020: Die wichtigsten Mietrechtsurteile im Überblick Dienstag, 16.6.2020, 14:00 Uhr Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt. (116,62 Euro inkl. MwSt.) Mit diesem Online-Seminar erhalten Sie einen guten Überblick über die wichtigste BGH-Rechtsprechung zum Mietrecht. Unterhaltsam und leicht verständlich führt Sie der bekannte Mietrechts-Experte Rechtsan- walt Thomas Hannemann durch den „Urteilsdschungel“. Darüber hinaus liefert er Ihnen Praxis- und Vertragstipps. Referent: RA Thomas Hannemann Anmeldung unter onlinetraining.haufe.de/immobilien Schneller ans Ziel mit dem HaufeIndex Wenn Sie „VerwalterPraxis“ , „VerwalterPraxis Professional“ , „Haufe PowerHaus“, „Haufe axera“ oder „Lexware hausver- walter plus“ nutzen, haben Sie einfachen Zugriff auf weiterführende Informationen. Geben Sie die zu jedem Beitrag jeweils genannte(n) Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter- Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.

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