Verwalterbrief 10/2019

www.haufe.de/immobilien Auch das noch Geblendet Um ungewünschte Nebenwirkungen von Solarzellen stritten zwei Nachbarn in einem Fall, den das OLG Düsseldorf auf dem Tisch hatte. Ein Grundstückseigentümer hatte das Dach seines Hauses großzügig mit Modulen einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Diese erzeugten aller- dings nicht nur Strom, sondern auch Bluthochdruck auf dem Nachbar- grundstück. Dessen Eigentümer bemängelte nämlich, dass die Module das Sonnenlicht häufig genau in seine Richtung reflektierten, wodurch er geblendet werde. Dies beeinträchtige ihn sehr. Ein vom Gericht hin- zugezogener Sachverständiger stellte fest, dass es an 130 Tagen im Jahr zu größeren Blendwirkungen von bis zu zwei Stunden kommen könne. „Umweltfreundliche Stromerzeugung berechtigt nicht zum Blenden“, sagte das OLG Düsseldorf (Urteil v. 21.7.2017, I-9 U35/17) und ver- urteilte den Betreiber der Anlage, für Abhilfe zu sorgen. Auch wenn der Gesetzgeber erneuerbare Energien für besonders förderungswürdig erachte, seien Beeinträchtigungen, die von entsprechenden Anlagen ausgingen, nicht grundsätzlich hinzunehmen. Vielmehr komme es auf den Einzelfall und die konkrete Situation vor Ort an. Im vorliegenden Fall sei das Maß dessen, was der Nachbar hinnehmen müsse, deutlich überschritten. 12 IMPRESSUM Der Verwalter-Brief mit Deckert/Elzer kompakt ISSN: 2190-4006 Best.-Nr.: A06436VJ © 2019 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Ein Unternehmen der Haufe Group ANSCHRIFT: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Tel.: 0761 898-0 E-Mail: online@haufe.de Internet: www.haufe.de Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe USt-IdNr. DE812398835 HERAUSGEBER: Dipl.-Kfm. Richard Kunze REDAKTION: Gerald Amann (v.i.S.d.P.), Antje Kromer (Assistenz) Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg Tel.: 0761 898-0 E-Mail: immobilien@haufe.de Internet: www.haufe.de/immobilien Cartoon: Günter Bender, Aarbergen Satz: Schimmel Investment GmbH & Co. KG, Im Kreuz 9, 97076 Würzburg Druck: rewi druckhaus Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen Schlusslicht Mat.-Nr. 06436-4095 Der nächste Verwalter-Brief erscheint am 06.11.2019. Standpunkt Dr. Dr. Andrik Abramenko, Idstein Alter Wein … Schon die Begründung der eigenen Gesetz- gebungskompetenz des Berliner Gesetzgebers für einen Mie- tendeckel mutet mehr als eigenwillig an. Träfe diese Auffassung zu, wäre nicht nur die diesbezügliche, ausführliche Prüfung des BGH zur Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung (BGH, Ur- teil v. 17.7.2019, VIII ZR 130/18) schlicht überflüssig. Vielmehr müsste man künftig in jedem Bundesland mit einem eigenen Mietrecht rechnen. Nicht viel besser steht es mit der handwerk- lichen Qualität des Gesetzesentwurfs. Die Deckelung der Mie- te auf 30 % des Mietereinkommens wird die Wohnungssuche niedriger und mittlerer Einkommen massiv behindern, da bei Zitat Wer weiß was er will, will was er braucht. Erhard Horst Bellermann (*1937), dt. Bauingenieur, Dichter und Aphoristiker Cartoon konkurrierenden Gutverdienern eben keine Deckelung zu be- fürchten steht. Nicht weniger hinderlich wird für Familien die Berechnung der Obergrenze anhand der angemessenen Wohn- fläche sein, da ein alleinstehender Mieter nur weniger Wohn- fläche beanspruchen kann. Hier wird eine überdimensionierte Wohnung also zum größten Teil bei der Deckelung gar nicht berücksichtigt. Wer so schlechte Gesetze plant, hat Anlass, ein Gesetzesvorha- ben insgesamt zu überdenken. Würde eine dirigistische, mit ver- ordneten Niedrigmieten operierende Wohnungspolitik tatsächlich angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen, hätten wir in der DDR blühende Landschaften beobachten kön- nen. Der Berliner Senat, der nunmehr für 920 Mio. Euro Wohn- raum zurückkauft, den er vor 5 Jahren für 375 Mio. Euro an einen Immobilieninvestor verscherbelt hat (Tagesspiegel v. 28.9.2019), wird diese eigene Förderung des (Groß-)Kapitalismus durch pseu- dosozialistische Interventionspolitik nicht reparieren können.

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