Verwalterbrief 9/2019

Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung September 2019 Der Verwalter-Brief mit Deckert kompakt Sie möchten sich täglich über die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Vermieten, Verwalten, Immobilien informieren, dann besuchen Sie unser Internetportal: www.haufe.de/immobilien Liebe Leserin, lieber Leser, jeder WEG-Verwalter steht früher oder später vor dem gleichen Problem: In der von ihm neu übernomme- nen Anlage entspricht es langjähriger Praxis, dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung „seiner Fenster“ selbst zuständig ist. Nun verlangt ein neu in die Gemeinschaft eingetretener Eigen- tümer die Instandsetzung der maroden Fenster im Bereich seines Sondereigentums auf Kosten der Gemeinschaft und droht anderenfalls mit Klage. Was hat der Verwalter in solchen Fällen zu beachten? Wie Sie bestimmt wissen, beschließen die Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters mit Stimmenmehrheit. Dies klingt einfach, kann aber im Einzelfall zu Kopfzerbre- chen führen. Wie ist beispielsweise zu verfah- ren, wenn sich vier Personen um das Amt des Verwalters bewerben? Kann dann das Wahl- verfahren beendet werden, wenn zunächst ein Bewerber zur Wahl gestellt wird und dieser die absolute Mehrheit erreicht? Lesen Sie hierzu die „Entscheidung des Monats“. Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen Ihr Dipl.-Kfm. Richard Kunze Herausgeber Ihre Verwalter-Themen im September Meldungen  Seite 2 Service  Seite 3 Verwalterthema des Monats Immer die Fenster – Unwirksame Regelungen zur Instandsetzung durch die Eigentümer und die Folgen  Seite 4 Organisation 7. DDIV-Branchenbarometer: Entwicklungen und Potenziale  Seite 6 FAQ Sie fragen – unsere Experten antworten  Seite 8 Deckert kompakt Entscheidung des Monats: Verwalterwahl: Abstimmungsprocedere  Seite 9 WEG-Rechtsprechung kompakt  Seite 11 Schlusslicht  Seite 12

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