Verwalterbrief 12/2019

Anders als das bloße Unterlassen einer Kündigung kann es aber eine Verwaltungsmaßnahme des Erben darstellen, wenn dieser einen fälli- gen Anspruch des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Miet- sache nicht erfüllt hat, etwa nach einer Kündigung durch den Vermieter. Dieses Unterlassen hat Handlungsqualität, wenn für den Erben eine Rechtspflicht zum Handeln bestand, gegen die er verstoßen hat. (BGH, Urteil v. 25.9.2019, VIII ZR 138/18) ! Weiterführende Informationen: Tod des Mieters  639370 Neue Verwaltungs- und Instandhaltungs- kostenpauschalen ab 2020 Für öffentlich geförderte Wohnungen wie Sozialwohnungen ist der Vermieter an die Kostenmiete gebunden. In deren Berechnung fließen unter anderem Verwaltungs- und Instandhaltungskosten ein. Diese wer- den als Pauschalen angesetzt, die alle 3 Jahre anhand des Verbraucher- preisindexes angepasst werden. Zum 1.1.2020 findet die nächste Anpassung statt. Ab dann können in der Wirtschaftlichkeitsberechnung, die Grundlage für die Berechnung der Kostenmiete ist, folgende neue, um 4,84 Prozent gestiegene Pau- schalen angesetzt werden: Verwaltungskostenpauschale gemäß § 26 II. BV (pro Jahr) Je Wohnung: 298,41 Euro Je Garagen- oder Einstellplatz: 38,92 Euro Je Eigentumswohnung: 356,79 Euro Instandhaltungskosten gemäß § 28 II. BV (pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr) in Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres … … weniger als 22 Jahre zurückliegt: 9,21 Euro … mindestens 22 Jahre zurückliegt: 11,68 Euro … mindestens 32 Jahre zurückliegt: 14,92 Euro Abschlag bei eigenständiger gewerblicher Lieferung von Wärme: 0,25 Euro Abschlag, wenn Mieter Kosten kleinerer Instandhaltungen trägt: 1,36 Euro Zuschlag für Aufzug: 1,30 Euro Zuschlag für Schönheitsreparaturen, sofern der Vermieter sie trägt: 11,02 Euro Pro Garagen- oder Einstellplatz: 88,23 Euro ! Weiterführende Informationen: Wirtschaftlichkeitsberechnung bei preisgebundenem Wohnraum  639566 Sozialwohnung  625840 Eine Mieterhöhung anhand der neuen Pauschalen kann per schriftli- cher Erklärung des Vermieters frühestens zum 1.1.2020 ausgespro- chen werden. Die Erklärung muss dem Mieter bis zum 15. eines Monats zugehen, damit sie ab dem Folgemonat greift; ansonsten gilt die Erhöhung erst ab Beginn des übernächsten Monats. In dem Schreiben ist die Erhöhung zu berechnen und zu erläutern; zudem ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eine Zusatzbe- rechnung beizufügen. PRAXIS-TIPP: 3 www.haufe.de/immobilien Service Haufe Online-Seminare Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie- ren. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Anreise und Übernachtung und sparen zudem wertvolle Zeit. Für Kunden von „Haufe VerwalterPra- xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten. Betriebskostenabrechnung für Einsteiger Mi., 11.12.2019, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt. (116,62 Euro inkl. MwSt.) Die Betriebskostenabrechnung gibt oft Anlass zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Bereits bei Abschluss des Mietvertrags sind die richtigen Grundlagen hinsichtlich der Mietstruktur zu berücksichtigen. Dieses Seminar hilft Vermietern und Verwaltern mit praxisbewährten Tipps und Hinweisen, einen leichten Einstieg ins Thema zu finden. Sie lernen nicht nur die notwendigen Abrechnungs- und Ausschlussfristen und alle umlagefähigen Betriebskostenpositionen und Verteilerschlüs- sel kennen, sondern auch den richtigen Umgang mit Einwendungen des Mieters und seinem Einsichtsrecht. Referentin: RAin Birgit Noack Anmeldung unter onlinetraining.haufe.de/immobilien Schneller ans Ziel mit dem HaufeIndex Wenn Sie „VerwalterPraxis“ , „VerwalterPraxis Professional“ , „Haufe PowerHaus“, „Haufe axera“ oder „Lexware hausver- walter plus“ nutzen, haben Sie einfachen Zugriff auf weiterführende Informationen. Geben Sie die zu jedem Beitrag jeweils genannte(n) Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter- Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.

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