Verwalterbrief 11/2019
Ihr Beratungsdienst rund um WEG- und Mietverwaltung November 2019 Der Verwalter-Brief mit Deckert kompakt Sie möchten sich täglich über die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Vermieten, Verwalten, Immobilien informieren, dann besuchen Sie unser Internetportal: www.haufe.de/immobilien Liebe Leserin, lieber Leser, die Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind jetzt schon über ein Jahr das Maß aller Dinge, wenn es um den Datenschutz geht. Ist die Materie schon von sich aus nicht einfach, kommt auch noch dazu, dass mancher den Da- tenschutz in schikanöser Weise gegenüber den Verwaltern bemüht, sprich „Die Datenschutz- karte“ zieht. Fakt ist, dass der Verwalter auf solche Reaktionen von Betroffenen vorbereitet sein muss. Einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig und ohne Rücksprache mit den anderen Woh- nungseigentümern Instandsetzungs- und In- standhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführt, steht laut BGH grundsätz- lich kein Ersatzanspruch zu. Ob das aber auch gilt, wenn er aufgrund der fehlerhaften Ausle- gung der Gemeinschaftsordnung davon aus- gegangen ist, die Erneuerung der Fenster sei Aufgabe der einzelnen Wohnungseigentümer, klärt die Entscheidung, die wir dieses Mal zur Entscheidung des Monats gemacht haben. Ein erfolgreiches Verwalten wünscht Ihnen Ihr Dipl.-Kfm. Richard Kunze Herausgeber Ihre Verwalter-Themen im November Meldungen Seite 2 Service Seite 3 Verwalterthema des Monats „Datenschutzkarte“ vermeiden Seite 4 Organisation Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Seite 6 FAQ Sie fragen – unsere Experten antworten Seite 8 Deckert kompakt Entscheidung des Monats: Ersatzanspruch für eine Erhaltungsmaßnahme Seite 9 WEG-Rechtsprechung kompakt Seite 11 Schlusslicht Seite 12
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