Verwalterbrief 11/2019

3 www.haufe.de/immobilien weit einheitliche Regelung die Transparenz und Rechtssicherheit erhöht und Käufer „vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage“ geschützt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten. ! Weiterführende Informationen: Makelnder Verwalter  636842 Schadensberechnung bei unvollständigen Schönheitsreparaturen Bei einem Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus enthielt der schrift- liche Mietvertrag eine Klausel, nach der die Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen waren. Die Klausel war allerdings unwirksam. Un- beschadet dessen begann der Mieter mit der Durchführung von Schön- heitsreparaturen, indem er die vorhandenen Tapeten abriss. Als er erfuhr, dass die Vermieterin das Haus verkaufen wollte, stellte er die Arbeiten gänzlich ein. Die Vermieterin möchte von dem Mieter Ersatz der für eine Neutapezierung erforderlichen Kosten. Das Berufungsge- richt gab der Vermieterin auch recht. Der BGH sah das allerdings anders. Seiner Ansicht nach handelt der Mieter pflichtwidrig, wenn er (ohne an- schließend neue Tapeten anzubringen) in der Mietwohnung vorgefun- dene Tapeten ganz oder teilweise entfernt. Es handelt sich um die Ver- letzung einer nicht leistungsbezogenen Nebenpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB. Dem Vermieter steht deshalb ein Schadensersatzanspruch wegen Überschreitens des vertragsgemäßen Gebrauchs zu. Für unerheblich hält er dabei, ob der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, der Vermieterin sei – unab- hängig vom Alter und Zustand der entfernten Tapetenteile – ein Scha- den in Höhe der Kosten entstanden, die für eine Neutapezierung der betreffenden Wände erforderlich wären. Der BGH teilt diese Ansicht nicht: Vielmehr sei auf den tatsächlichen Wert der entfernten Tapeten- teile abzustellen. Hierfür sei der Vermieter darlegungs- und beweis- pflichtig. (BGH, Urteil v. 21.8.2019, VIII ZR 263/17) ! Weiterführende Informationen: Schönheitsreparaturen – Wohnraum- und Geschäftsraummiete  639298 Service Haufe Online-Seminare Mit den Haufe Online-Seminaren können Sie sich direkt am heimischen PC über aktuelle Themen, die Ihren Verwalteralltag betreffen, informie- ren. Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Kosten für Anreise und Übernachtung und sparen zudem wertvolle Zeit. Für Kunden von „Haufe VerwalterPra- xis Professional“ ist die Teilnahme im Abonnement enthalten. Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger und ordnungsmäßige Erstherstellung der Wohnanlage Mi., 27.11.2019, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt. (116,62 Euro inkl. MwSt.) In diesem Online-Seminar werden die verschiedenen Klauseln in Er- werbsverträgen zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung beleuchtet. Gegenstand ist auch die neuere Rechtsprechung zu Beschlussfassungen im Rahmen der Abnahme sowie zur ordnungsmäßigen Erstherstellung der Wohn- anlage. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Verteilung von Kosten der baulichen Maßnahmen zur Erstherstellung gelegt. Referent: Rechtsanwalt Marco J. Schwarz Mietverwaltung: Betriebskostenabrechnung für Einsteiger Mi., 11.12.2019, 10:00 Uhr, Teilnahmebeitrag 98,00 Euro zzgl. MwSt. (116,62 Euro inkl. MwSt.) Die Betriebskostenabrechnung gibt oft Anlass zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter. Bereits bei Abschluss des Mietvertrags sind die richtigen Grundlagen hinsichtlich der Mietstruktur zu berücksichtigen. Dieses Seminar hilft Vermietern und Verwaltern mit praxisbewährten Tipps und Hinweisen, einen leichten Einstieg ins Thema zu finden. Sie lernen nicht nur die notwendigen Abrechnungs- und Ausschlussfristen und alle umlagefähigen Betriebskostenpositionen und Verteilerschlüs- sel kennen, sondern auch den richtigen Umgang mit Einwendungen des Mieters und seinem Einsichtsrecht. Referentin: RAin Birgit Noack Anmeldung unter onlinetraining.haufe.de/immobilien Schneller ans Ziel mit dem HaufeIndex Wenn Sie „VerwalterPraxis“ , „VerwalterPraxis Professional“ , „Haufe PowerHaus“, „Haufe axera“ oder „Lexware hausver- walter plus“ nutzen, haben Sie einfachen Zugriff auf weiterführende Informationen. Geben Sie die zu jedem Beitrag jeweils genannte(n) Nummer(n) einfach in die Suche Ihrer Wissensdatenbank „Verwalter- Praxis“ oder „VerwalterPraxis Professional“ ein und Sie gelangen direkt und ohne weiteres Suchen zur genannten Fundstelle.

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