Haufe Steuertipps 2024

Haufe Steuerguide 2024 9 (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG). Als kurze Zeit in diesem Sinne ist i. d. R. ein Zeitraum von 10 Tagen, also die Zeit vom 22.12. bis 10.1., anzusehen (H 11 EStH „Allgemeines“). Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern den 10-Tages-Zeitraum nicht (BFH, Urteil v. 11.11.2014, VIII R 34/12 , BStBl 2015 II S. 285). Beispiel: Autor B erhält für eine Kolumne ein monatliches Honorar von 300 EUR. Das Honorar für den Vormonat wird regelmäßig bis zum 10. des Folgemonats ausgezahlt. Die Zahlung für den Monat Dezember 2023 geht am 9.1.2024 auf dem Konto von B ein. Das Honorar für Dezember gilt als Betriebseinnahme des Jahres 2023, dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. 2.3.2 Honorare Bei einer schriftstellerischen und journalistischen Tätigkeit sind die Honorare natürlich die wichtigste Einnahmeposition. Dazu gehören nicht nur Zahlungen für getane Arbeit, sondern auch Nachzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorschüsse zählen als Betriebseinnahmen. Für den Zeitpunkt der Besteuerung ist ohne Bedeutung, wann Sie Ihre Leistung erbracht, d. h. Ihr Manuskript abgeliefert haben bzw. wann Ihr Beitrag oder Ihr Buch veröffentlicht worden ist. Wichtig ist nur, wann Ihnen die jeweiligen Zahlungen zugeflossen sind. Beispiel: Autor C hat im November 2023 dem Verlag ein Manuskript übersandt. Der Beitrag sollte ursprünglich noch 2023 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung wird auf Mai 2024 verschoben. Das Honorar wurde C im Dezember 2023 ausgezahlt. Es ist deshalb im Jahr 2023 als Betriebseinnahme zu erfassen. Eine Honorarzahlung ist selbst dann als Betriebseinnahme zu erfassen, wenn sie später aufgrund einer endgültigen Abrechnung ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden muss. Der zurückgezahlte Betrag wird als Betriebsausgabe berücksichtigt. 2.3.3 Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen des Betriebsvermögens Verkaufen Sie Gegenstände des Betriebsvermögens, müssen Sie den Verkaufserlös in voller Höhe als Betriebseinnahme berücksichtigen. Ein Restbuchwert (ursprüngliche Anschaffungskosten ./. bisherige Abschreibungen) wird allerdings als Betriebsausgabe angesetzt.

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