Haufe Steuertipps 2024

8 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Beispiel: Neben seiner Beamtentätigkeit ist A freiberuflich als Autor tätig. Er fällt umsatzsteuerlich unter die Kleinunternehmerregelung. Im Lauf des Jahres hat er seine Einnahmen- und Ausgabenbelege chronologisch sortiert abgelegt. Am Jahresende addiert er seine Einnahmen und Ausgaben und fertigt folgende Einnahmen-Überschuss-Rechnung an: Betriebseinnahmen EUR EUR Honorare 7.200 Betriebsausgaben EUR Telefon, Internet 320 Fachliteratur 640 Bürobedarf 160 Anschaffung PC 400 = Summe der Betriebsausgaben 1.520 ./. 1.520 = Gewinn 2023 5.680 2.3 Betriebseinnahmen Eine Begriffsbestimmung, was Betriebseinnahmen sind, enthält das Gesetz nicht. Nach der Rechtsprechung sind Betriebseinnahmen „alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind“ (z. B. BFH, Urteil v. 14.3.2012, X R 24/10, BStBl 2012 II S. 498). 2.3.1 In welchem Jahr Betriebseinnahmen erfasst werden müssen Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zählt grundsätzlich nur der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseingangs. Ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten spielen keine Rolle. Ihre Betriebseinnahmen sind also in dem Jahr steuerlich zu erfassen, in dem sie Ihnen zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ist Ihnen Ihr Honorar auf ein Bankkonto überwiesen worden, ist Zeitpunkt des Zuflusses der Tag, an dem die Bank den überwiesenen Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben hat. Entscheidend ist der Tag der Wertstellung, nicht der Tag des Kontoauszugs. Für regelmäßig wiederkehrende Betriebseinnahmen um den Jahreswechsel herum gibt es eine besondere Regelung: Fließen Ihnen diese Einnahmen kurze Zeit vor oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu, gelten sie als in dem Kalenderjahr bezogen, zu dem sie wirtschaftlich gehören

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