Haufe Steuerguide 2024 45 Die Titelmeldung ist auf den dafür vorgesehenen Meldeformularen oder online innerhalb bestimmter Meldefristen vorzunehmen. Die VG WORT informiert mit zahlreichen Merkblättern über die unterschiedlichen Meldeverfahren und weitere Besonderheiten in allen relevanten Bereichen. Die Merkblätter stehen auf der Homepage der VG WORT zum Herunterladen bereit. Für die Teilnahme an den Ausschüttungen ist eine vorherige Registrierung notwendig, teilweise ist auch der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anmeldung bei der VG Wort, um keine Frist bzw. keine Ausschüttung zu verpassen. Die Ausschüttungen der VG Wort unterliegen nur teilweise der Umsatzsteuer: • Ausschüttungen, die auf gesetzlichen Vergütungsansprüchen nach §§ 27, 54, 54a und 54c UrhG beruhen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehören bei der VG Wort die Sparten METIS, wissenschaftliche Fachzeitschriften, wissenschaftliche Fachbücher, Presse Repro und Tonträger. • Andere Einnahmen unterliegen weiterhin grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dazu gehören u.a. die Sparten Hörfunk, Fernsehen, Kabel und das Kleine Senderecht. Praxis-Tipp: Damit die VG Wort die Ausschüttungen an Sie korrekt abrechnen kann, falls diese umsatzsteuerpflichtig sind, teilen Sie der VG Wort bitte Ihre Umsatzsteuerpflicht mit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vgwort.de/dokumente/merkblaetter.html unter „Auszahlungen“ (Merkblatt Information Umsatzsteuer und Merkblatt Sonderinformation Umsatzsteuer).
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