44 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Praxis-Tipp: Aufgrund der Corona-Krise gelten für bestimmte Jahre verlängerte Abgabefristen: • Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung bis zum 2.10.2023 abgegeben werden. • Für das Jahr 2023 muss die Steuererklärung bis zum 2.9.2024 abgegeben werden (BMF, Schreiben v. 23.6.2022, BStBl 2022 I S. 938, Rz. 5). • Für das Jahr 2024 gilt dann wieder die normale Abgabefrist zum 31.7.2025. Wer einen Steuerberater hat, kann ebenfalls von verlängerten Abgabefristen profitieren: • Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung bis zum 31.7.2024 abgegeben werden. • Für das Jahr 2023 muss die Steuererklärung bis zum 2.6.2025 abgegeben werden. • Für das Jahr 2024 muss die Steuererklärung bis zum 30.4.2026 abgegeben werden. • Für das Jahr 2025 gilt dann wieder die normale Abgabefrist zu Ende Februar 2027 (bzw. zum 1.3.2027, da der 28.2.2027 auf einen Sonntag fällt). Grundsätzlich muss die Umsatzsteuererklärung in elektronischer Form übermittelt werden (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Das gilt auch für die Einkommensteuererklärung, wenn sog. Gewinneinkünfte vorliegen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG), sowie für die Anlage EÜR (§ 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV) und die Anlage CoronaHilfen. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV i. V. m. § 150 Abs. 8 AO). 5. Verwertungsgesellschaft WORT Bei der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT handelt es sich um eine Institution, die dafür sorgt, dass Sie neben den Honoraren, die Sie vom Verlag für Ihre Bücher und Beiträge erhalten, eine zusätzliche Ausschüttung für Ihre Texte bekommen. Die Tätigkeit der VG WORT und deren Ausschüttungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz. Geld zieht die VG WORT, deren Aufsichtsbehörde das Deutsche Patent- und Markenamt ist, u. a. für das Kopieren in Schulen, in Copy-Shops und für Ausleihungen in Bibliotheken ein. Als Autor von Haufe-Lexware können Sie insbesondere Beiträge melden und vergüten lassen, die in einem Printwerk veröffentlicht wurden. Bei Haufe-Lexware elektronisch publizierte Texte (z. B. auf CD-ROM/ DVD, Online) können in der Regel nicht gemeldet werden, da diese Inhalte in von der VG-Wort von der Vergütung explizit ausgeschlossenen Lizenzprodukten enthalten sind und/oder über sogenannte „Freischaltcodes“ vor einer allgemeinen öffentlichen Nutzung geschützt sind. Ausnahmen bilden Texte, die über frei zugängliche Internetportale veröffentlicht sind. Diese Inhalte unterliegen allerdings strengen Bedingungen. Einzelheiten lesen Sie unter www.vgwort.de.
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