Haufe Steuertipps 2024

38 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Praxis-Tipp: Erteilen Sie dem Finanzamt am besten eine Einzugsermächtigung, dann gelten Ihre Zahlungen immer als rechtzeitig erfolgt, auch wenn das Finanzamt erst nach Ablauf des Stichtags abbuchen sollte. Die zu zahlende Umsatzsteuer gehört zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Das bedeutet, wer bis zum 10.1. die Umsatzsteuer für den Dezember bzw. das 4. Quartal des Vorjahres bezahlt, kann die Umsatzsteuer im Vorjahr als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt auch dann, wenn der 10.1. auf einen Samstag oder Sonntag fällt und sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer auf den 11.1. bzw. 12.1. verschiebt. Zwar liegt die Fälligkeit dann außerhalb des 10-TagesZeitraums (s. Tz. 2.4.1). Wer aber die Umsatzsteuer bis zum 10.1. zahlt, kann die Umsatzsteuer trotzdem im Vorjahr als Betriebsausgaben geltend machen (BFH, Urteil v. 27.6.2018, X R 44/16, BStBl 2018 II S. 781; H 11 EStH „Allgemeines“). Beispiel: Journalist T entrichtet die Umsatzsteuer für Dezember 2020 am 8.1.2021 durch Überweisung. Er kann die Zahlung als Betriebsausgaben des Jahres 2020 geltend machen. Zwar fällt der 10.1. im Jahr 2021 auf einen Sonntag, wodurch sich die Fälligkeit auf Montag, 11.1.2021, verschiebt. T hat allerdings innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gezahlt und damit die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug in 2020 erfüllt. Im Lastschriftverfahren gilt die Umsatzsteuer bereits dann als abgeflossen und damit als gezahlt, sobald die Voranmeldung abgegeben wurde und das Konto des Steuerpflichtigen ausreichende Deckung aufweist. Wer also seine Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember oder das 4. Quartal bis zum 10.1. des Folgejahres abgibt, kann diese Umsatzsteuerzahlung noch dem Vorjahr zurechnen - und zwar unabhängig davon, ob sich die Fälligkeit evtl. wegen eines Wochenendes auf den 11.1. oder 12.1. verschiebt oder wann die Finanzverwaltung die Steuer abbucht (LfSt Bayern, Verfügung v. 27.7.2021, Tz. 3). Beispiel: Journalist U hat dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2020 gibt er am 8.1.2021 ab. Der Einzug durch das Finanzamt erfolgt am 15.1.2021. Bereits mit Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung am 8.1.2021 gilt die Umsatzsteuer bei U als abgeflossen. Er kann den entsprechenden Betrag deshalb in seiner Steuererklärung für 2020 ansetzen. Dass das Finanzamt die Umsatzsteuer erst am 15.1. einzieht, spielt keine Rolle. Würde U die Umsatzsteuer-Voranmeldung erst am Tag der Fälligkeit, abgeben, sähe der Fall anders aus. Da in 2021 der 10.1. auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Fälligkeit auf den 11.1. Damit läge der Abfluss außerhalb des 10-Tages-Zeitraums. Die Umsatzsteuer für das 4. Quartal könnte U dann erst in der Steuererklärung für 2021 ansetzen.

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