Haufe Steuertipps 2024

Haufe Steuerguide 2024 37 Praxis-Tipp: Existenzgründer müssen eigentlich in den ersten 2 Kalenderjahren zwingend monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Für die Jahre 2021 bis 2026 wird die monatliche Abgabepflicht ausgesetzt. Maßgebend für die Abgabepflicht sind nun die voraussichtlichen Umsätze, die für das Gründungsjahr möglichst realistisch geschätzt werden müssen. Daraus ergibt sich dann die voraussichtlich zu zahlende Umsatzsteuer. Beträgt diese voraussichtlich zu zahlende Umsatzsteuer mehr als 7.500 EUR, muss der Existenzgründer monatliche Voranmeldungen abgeben. Ansonsten sind quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen (§ 18 Abs. 2 Sätze 4 und 6 UStG). Wird die Tätigkeit erst im laufenden Jahr aufgenommen, wird für das zweite Jahr die im ersten Jahr gezahlte Steuer auf das ganze Jahr hochgerechnet. Wichtig: Existenzgründer können sich im Gründungsjahr und im Folgejahr nicht von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen befreien lassen. Das bedeutet, auch wenn die Umsatzsteuer-Zahllast bei maximal 1.000 EUR liegen sollte, müssen trotzdem quartalsweise Voranmeldungen eingereicht werden (BMF, Schreiben v. 16.12.2020, BStBl 2020 I S. 1379). Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie auf elektronischem Weg via Internet nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung per ELSTER an die Finanzämter übersenden. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige Finanzamt auf Antrag zulassen, dass die UmsatzsteuerVoranmeldungen auf Papier abgegeben werden (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG). Dabei sind die Einkünfte auf der einen Seite in Relation zum erforderlichen technischen Aufwand auf der anderen Seite zu setzen. Fallen z.B. die Kosten für die Anschaffung und die Pflege der Hard- und Software erheblich ins Gewicht, stehen diese Aufwendungen also in keinem sinnvollen Verhältnis mehr zu den Einkünften, darf das Finanzamt die elektronische Abgabe nicht verlangen (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 29/19, BFH/NV 2021 S. 85). Praxis-Tipp: Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen zwingend in authentifizierter Form eingereicht werden. Das für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifikat müssen Sie online unter www.elster.de beantragen. 3.5.2 Wie Sie Ihre Umsatzsteuer pünktlich zahlen Denken Sie daran, dass Sie nicht nur Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, sondern die Umsatzsteuer auch an das Finanzamt zahlen müssen. Und das pünktlich, sonst drohen Säumniszuschläge.

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