32 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Seit der Steuererklärung für das Jahr 2020 müssen Sie zusätzlich die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen und elektronisch abgeben. Damit erklären Sie, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie Leistungen aufgrund der Corona-Krise erhalten haben. Eine Ausnahme bezüglich der elektronischen Abgabe gilt nur dann, wenn ein Härtefallantrag gestellt wird und das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten (§ 60 Abs. 4 EStDV) auf die elektronische Form verzichtet. In diesem Fall ist jedoch der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (d. h. die Anlage EÜR in Papierform) beizufügen (§ 60 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStDV). Mit dem nachfolgenden Berechnungsschema können Sie Ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln. Allerdings dürfen Sie dieses nicht beim Finanzamt abgeben, sondern müssen die Werte in die elektronisch zu übermittelnde Anlage EÜR übertragen.
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