Haufe Steuerguide 2024 27 • Nach der Listenpreisregelung: In diesem Fall versteuern Sie monatlich 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung. • Nach der Fahrtenbuchmethode: Hierbei müssen Sie sämtliche Fahrten fortlaufend in einem Fahrtenbuch festhalten. Als Betriebsausgaben ist dann der Teil der Pkw-Kosten abziehbar, der auf die beruflichen Fahrten entfällt. Achtung: Bei einem Pkw des gewillkürten Betriebsvermögens ist die 1 %-Regelung verboten. Führen Sie in diesem Fall kein Fahrtenbuch, können Sie den privaten Nutzungsanteil durch andere geeignete Unterlagen glaubhaft machen. Praxis-Tipp: Schaffen Sie sich ein Elektroauto als Betriebs-Pkw an, werden die 1 % nur vom halben Listenpreis berechnet. Das gilt bei einem Kauf vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2030. Wird ein Fahrtenbuch geführt, werden die Gesamtkosten ebenfalls halbiert. Voraussetzung ist, dass die Kohlendioxidemission maximal 50 Gramm pro Kilometer oder die Reichweite des Fahrzeugs bei ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 60 Kilometer (bei Anschaffung vom 1.1.2022 bis 31.12.2024) bzw. 80 Kilometer (bei Anschaffung vom 1.1.2025 bis 31.12.2030) beträgt. Für Anschaffungen ab 1.1.2025 soll die Reichweitengrenze gestrichen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG i.d.F. der Beschlussempfehlung eines Wachstumschancengesetzes v. 15.11.2023). Für Fahrzeuge, die keine Kohlendioxidemissionen haben und deren Bruttolistenpreis bei nicht mehr als 60.000 EUR liegt, wird sogar nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt (bei Anschaffung vom 1.1.2019 bis 31.12.2030, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 2. Halbsatz Nr. 3 EStG). Dieser Höchstbetrag soll für Anschaffungen ab 1.1.2024 auf 70.000 EUR steigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG i.d.F. der Beschlussempfehlung eines Wachstumschancengesetzes v. 15.11.2023). Reisekosten Für Geschäftsreisen aufgrund Ihrer Autorentätigkeit (z. B. Besuch der Buchmesse oder Verlage) können Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Nebenkosten (z. B. Kosten für Telefon, Garage, Parkplatz) als Betriebsausgaben geltend machen. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn Sie aus beruflichen Gründen auswärts tätig sind. Die Fahrtkosten rechnen Sie entweder mit den tatsächlichen Kosten oder mit der Reisekostenpauschale (0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer) ab. Für die bei der Geschäftsreise anfallenden Verpflegungsmehraufwendungen werden Ihnen vom Finanzamt je nach Dauer der Abwesenheit Pauschbeträge anerkannt.
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