Haufe Steuertipps 2024

26 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten (BMF, Schreiben v. 6.7.2010, BStBl 2010 I S. 614, Rn. 11). Liegt die private Mitveranlassung unter 10 %, sind die Aufwendungen in vollem Umfang abziehbar, auch die Kosten der Hin- und Rückreise. Geschenke Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie als Betriebsausgabe abziehen. wenn es eine betriebliche Veranlassung dafür gibt. Schreiben Sie daher die Art der geschäftlichen Beziehung, den Namen des Empfängers und den Anlass für das Geschenk unbedingt auf den Beleg. Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe von 35 EUR als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Sie müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Autoren ist die 35-EUR-Grenze als Bruttobetrag zu sehen. Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die beim Erwerb von betrieblich veranlassten Geschenken in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, wenn die Aufwendungen für die einem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Geschenke (Sachgeschenke und andere geldwerte Vorteile) zusammengerechnet 35 EUR (Nettobetrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die Aufwendungen für Geschenke gesondert aufgezeichnet wurden. Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweise über der Freigrenze von 35 EUR, müssen Sie die entsprechenden Kosten in der Anlage EÜR als nichtabziehbare Geschenke eintragen, wenn Sie zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind oder diese freiwillig abgeben. Achtung: Ab 2024 soll der Höchstbetrag für Geschenke auf 50 EUR angehoben werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes v. 2.10.2023). Kraftfahrzeugkosten Verwenden Sie Ihren zum Privatvermögen gehörenden Pkw auch im Rahmen Ihrer schreibenden Tätigkeit, können Sie die Gesamtkosten, also sowohl die Anschaffungskosten in Form von Abschreibungen als auch die laufenden Betriebskosten (Benzin- und Reparaturkosten, Versicherungen usw.) im Verhältnis der beruflichen zur gesamten Nutzung als Betriebsausgaben geltend machen. Nutzen Sie den Pkw über 50 % beruflich, zählt er zum notwendigen Betriebsvermögen. Nutzen Sie den Pkw zu mindestens 10 %, aber nicht mehr als 50 % beruflich, kann er zum sog. gewillkürten Betriebsvermögen gerechnet werden (BFH, Urteil v. 2.10.2003, IV R 13/03, BStBl 2004 II S. 985). Die zeitnahe Aufnahme des Wirtschaftsguts in das betriebliche Bestandsverzeichnis (am besten gleich beim Kauf) reicht als Nachweis aus, dass der Pkw zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören soll (BMF, Schreiben v. 17.11.2004, BStBl 2004 I S. 1064). Gehört der Pkw zum Betriebsvermögen, sind alle laufenden Kosten wie Benzin, Versicherung, Reparaturen usw. in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Für die Privatnutzung wird dann der Privatanteil als Betriebseinnahme angesetzt. Den Privatanteil können Sie bei einem zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Pkw (betriebliche Nutzung über 50 %) nach folgenden Methoden ermitteln:

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