Haufe Steuertipps 2024

Haufe Steuerguide 2024 23 Wichtig: Für Monate, in denen das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist, wird die Jahrespauschale anteilig gekürzt, und zwar um 1/12 monatlich. Die Jahrespauschale gilt personenbezogen, kann also nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden, auch wenn mehrere Tätigkeiten ausgeübt oder mehrere Arbeitszimmer genutzt werden. Beispiel: Redakteur Z hat sich in seiner Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Dieses stellt den Mittelpunkt seiner gesamten Berufstätigkeit dar. Bisher hatte er die Kosten von jährlich rund 900 EUR per Einzelnachweis geltend gemacht. Ab dem Jahr 2023 kann er nun die für ihn günstigere Jahrespauschale von 1.260 EUR ansetzen. Der Nachweis der einzelnen Kosten entfällt für ihn. Das häusliche Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Eine untergeordnete private Mitbenutzung des Arbeitszimmers von nicht mehr als 10 % ist unschädlich (BMF, Schreiben v. 6.10.2017, BStBl 2017 II S. 1320, Rz 3). Die betriebliche / berufliche Nutzung muss danach mindestens 90 % der Gesamtnutzung betragen – dann wird das Arbeitszimmer „so gut wie ausschließlich“ betrieblich / beruflich genutzt. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor (z.B. weil der Raum auch privat genutzt wird) oder stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten Berufstätigkeit dar, kann zwar die Jahrespauschale nicht in Anspruch genommen werden. Jedoch kann für Tage, an denen überwiegend zu Hause gearbeitet wird, die neue Tagespauschale (ehemals Homeoffice-Pauschale) angesetzt werden. Sie beträgt 6 EUR pro Tag, maximal sind jährlich 1.260 EUR absetzbar (das entspricht 210 Arbeitstagen). Wichtig: Grundsätzlich kann für Arbeitstage, die mit der Tagespauschale abgerechnet werden, keine Entfernungspauschale und keine Reisekosten angesetzt werden. Von diesem Grundsatz gibt es 2 Ausnahmen: 1. Es steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz als der heimische zur Verfügung. 2. Die berufliche Tätigkeit wird zeitlich überwiegend in der Wohnung ausgeübt. Beispiel: Redakteur Z hat aufgrund von Familienzuwachs aus seinem bisherigen Arbeitszimmer ein Kinderzimmer gemacht. Stattdessen hat er sich in der Ecke des Wohnzimmers einen Arbeitsplatz eingerichtet. Einmal pro Woche fährt Z zur Besprechung in die Redaktion, die im Schnitt 5 Stunden dauert. Anschließend arbeitet Z noch 2 bis 3 Stunden zu Hause. Variante 1: In der Redaktion steht ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Z kann in diesem Fall für die Tage, an denen er in die Redaktion fährt, sowohl die Tagespauschale als auch die Fahrtkosten geltend machen. Variante 2: In der Redaktion steht ihm ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Da die Arbeitszeit in der Redaktion gegenüber der Arbeitszeit zu Hause überwiegt, kann Z für die Tage, an denen er in die Redaktion fährt, nur die Fahrtkosten ansetzen, jedoch keine Tagespauschale.

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