22 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten Wichtig: Bei sog. Pool-Wirtschaftsgütern (s. Tz. 2.4.3) gewährt die Finanzverwaltung keine Sonderabschreibung i. H. v. bis zu 20 % der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren (BMF, Schreiben v. 30.9.2010, BStBl 2010 I S. 755, Tz. 14). Für Anschaffungen ab 1.1.2024 soll sich die Sonderabschreibung von 20 % auf 50 % erhöhen (§ 7g Abs. 5 EStG i.d.F. des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes v. 2.10.2023). 2.4.8 ABC wichtiger Betriebsausgaben Arbeitslohn an Mitarbeiter Den an Mitarbeiter (z.B. Bürokraft, Buchhalter, Korrekturleser) gezahlten Arbeitslohn können Sie als Betriebsausgaben absetzen. Das gilt auch, wenn der Ehegatte oder ein Kind Sie bei Ihrer Berufsausübung unterstützt. Voraussetzung ist allerdings, dass dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt. Die Mitarbeit kann auch im Rahmen eines sog. Minijobs erfolgen. Der Vorteil: Wurde der als Betriebsausgabe abgesetzte Arbeitslohn des Arbeitnehmer-Ehegatten pauschal versteuert, bleibt er bei der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten außer Ansatz. Die Verdienstgrenze für Minijobber lag bis 30.9.2022 bei 450 EUR, vom 1.10.2022 bis 31.12.2023 bei 520 EUR und liegt ab 1.1.2024 bei 538 EUR monatlich. Arbeitsmittel Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die zur Erledigung der beruflichen Aufgaben verwendet werden. Dazu gehören z.B. Büromaterialien, Aktentasche, Büroschränke, Computer, Tablet und andere digitale Geräte, Fachliteratur, Fotoapparat, Schreibtisch, Stuhl u.Ä. Die Aufwendungen für diese Arbeitsmittel gehören zu den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben - je nach Höhe der Anschaffungskosten sind sie sofort abziehbar oder müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden (s. Tz. 2.4.3 und 2.4.4). Arbeitszimmer/Arbeitsplatz in der Wohnung Seit 2023 gibt es umfassende Neuerungen beim häuslichen Arbeitszimmer. Stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit dar, haben Sie die Wahl: • Sie können entweder Ihre Kosten im Einzelnen nachweisen und den entsprechenden Betrag als Betriebsausgaben absetzen. • Oder Sie setzen die neue Jahrespauschale in Höhe von 1.260 EUR an. Der Einzelnachweis macht nur dann Sinn, wenn Ihre Arbeitszimmerkosten im Jahr höher sind als 1.260 EUR. Ansonsten empfehlen wir den Ansatz der Jahrespauschale.
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