Haufe Steuertipps 2024

Haufe Steuerguide 2024 21 2.4.7 Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe Bei neuen oder gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Jahr der Anschaffung und den 4 darauffolgenden Jahren zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 % der Anschaffungskosten geltend machen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG). Praxis-Tipps: • Sie können den vollen Abschreibungsbetrag von 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen. Das gilt auch, wenn Sie den Gegenstand während des Jahres oder sogar erst im Dezember kaufen. • Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums verteilen. • Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber auch erst im fünften und damit letzten Jahr geltend machen. Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittleren Betrieben eine gute Möglichkeit der Gewinngestaltung: In den ersten 5 Jahren können zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung insgesamt 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden, wobei die Gesamtabschreibung die Anschaffungskosten natürlich nicht übersteigen darf. Diese Abschreibungsvergünstigung kommt für nahezu alle Autoren und Journalisten in Betracht. Begünstigter Personenkreis Unternehmer erhalten die Sonderabschreibung, wenn der Gewinn im Jahr vor der Anschaffung des Wirtschaftsguts nicht mehr als 200.000 EUR betragen hat. Diese Gewinngrenze gilt seit 2020 einheitlich für alle Unternehmen, unabhängig von der Art des Betriebs und der Gewinnermittlungsart. Dabei ist zu beachten, dass Investitionsabzugsbeträge den Gewinn des Vorjahres nicht beeinflussen dürfen. Maßgebender Gewinn ist also der Gewinn, der sich vor Abzug von Investitionsabzugsbeträgen ergibt (§ 7g Abs. 6 EStG i. V. m. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Anforderungen an den angeschafften Gegenstand Auch der angeschaffte Gegenstand muss verschiedenen Anforderungen genügen. Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, kann eine bereits vorgenommene Sonderabschreibung vom Finanzamt rückgängig gemacht werden. Die Sonderabschreibung setzt Folgendes voraus: • Das neue oder gebrauchte Wirtschaftsgut muss beweglich und abnutzbar sein und zum betrieblichen Anlagevermögen gehören (§ 7g Abs. 5 EStG). • Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Jahres, zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG). Beispiel: Autor M erwarb im Juli 2023 einen Bücherschrank für 1.300 EUR. Neben der linearen AfA kann M im Jahr 2023 zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % von 1.300 EUR = 260 EUR als Betriebsausgabe geltend machen.

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