Haufe Steuerguide 2024 19 Praxis-Tipp: Gebrauchte Wirtschaftsgüter können je nach Alter, Beschaffenheit und voraussichtlichem Einsatz innerhalb kürzerer Abschreibungszeiträume abgesetzt werden (BFH, Urteil v. 14.4.2011, IV R 8/10, BStBl 2011 II S. 709; BMF, Schreiben v. 28.5.1993, BStBl 1993 I S. 483). 2.4.5 Nicht bzw. nur beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben Nicht alle Betriebsausgaben können Sie in voller Höhe steuermindernd absetzen. So dürfen z. B. • betrieblich veranlasste Geschenke nur abgezogen werden, wenn die Anschaffungskosten der dem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände 35 EUR nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). • geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten nur in Höhe von 70 % der Aufwendungen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). • die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie für Ihre Tätigkeit als Autor oder Journalist nutzen, ggf. nur im Rahmen der Jahrespauschale bzw. der Tagespauschale abgezogen werden. 2.4.6 Investitionsabzugsbetrag Abschreibungen gibt es eigentlich nur für tatsächlich angeschaffte Gegenstände. Kleine und mittlere Unternehmen können aber vom Investitionsabzugsbetrag profitieren (§ 7g EStG). Denn Investitionsabzugsbeträge können für die künftige Anschaffung von Wirtschaftsgütern geltend gemacht werden. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten dürfen Sie gewinnmindernd abziehen. Für den Investitionsabzugsbetrag gelten diese Voraussetzungen: • Der Steuerpflichtige übermittelt alle Beträge rund um den Investitionsabzugsbetrag (Abzugsbeträge, Hinzurechnungen, rückgängig gemachte Beträge usw.) elektronisch (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). • Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine Investitionsabsicht und die genaue Bezeichnung des Gegenstands, der angeschafft werden soll, sind nicht erforderlich. Beispiel: Autor K beabsichtigt, im Jahr 2024 einen ausschließlich beruflich genutzten Schreibtisch für 1.200 EUR anzuschaffen. Bereits für das Jahr 2023 kann er 50 % von 1.200 EUR = 600 EUR als Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd berücksichtigen. Unternehmer erhalten den Investitionsabzugsbetrag, wenn ihr Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags nicht höher als 200.000 EUR ist. Diese Gewinngrenze gilt seit 2020 einheitlich für alle Unternehmen, unabhängig von der Art des Betriebs und der Gewinnermittlungsart (§ 7g Abs. 1
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