Haufe Steuertipps 2024

Haufe Steuerguide 2024 17 Aufgrund der Corona-Krise wurde die degressive AfA vorübergehend wieder eingeführt. Sie gilt für Anschaffungen nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 und nur für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes v. 19.6.2022). Achtung: Mit dem Wachstumschancengesetz soll die degressive AfA befristet weitergeführt werden. Sie gilt dann auch für Anschaffungen nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 (§ 7 Abs. 2 EStG i.d.F. des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes v. 2.10.2023). Das bedeutet aber auch: Für Anschaffungen vom 1.1.2023 bis einschließlich 30.9.2023 kann die degressive AfA nicht beansprucht werden. Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG (a.F.) wurde ein jährlich gleichbleibender Prozentsatz auf die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und auf den Restbuchwert der Folgejahre angewendet. Dadurch wurde erreicht, dass die AfA im Erstjahr am höchsten und in den Folgejahren niedriger war. Der gleichbleibende Prozentsatz hing von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ab – er war der Höhe nach begrenzt. Der Höchstsatz der degressiven AfA betrug für Anschaffungen nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 das 2,5-Fache des linearen AfA-Satzes, jedoch maximal 25 %. Beispiel: Journalist J schafft sich im Januar 2022 einen neuen höhenverstellbaren Schreibtisch an, Kostenpunkt 1.300 EUR ohne Umsatzsteuer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 13 Jahre. J unterliegt der Umsatzsteuer. Variante 1: lineare AfA J schreibt 13 Jahre lang pro Jahr 100 EUR ab (= 1.300 EUR : 13). Dies entspricht einem Abschreibungssatz von 7,69 %. Variante 2: degressive AfA Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-Fache des linearen AfA-Satzes, maximal 25 %. Für J ergibt sich deshalb ein Abschreibungssatz von 19,23 % (= 7,69 % × 2,5). Dieser Prozentsatz wird pro Jahr auf den jeweiligen Restwert des Wirtschaftsguts angewendet. J kann deshalb im Jahr 2022 von den Anschaffungskosten 250 EUR abschreiben (= 19,23 % von 1.300 EUR). Im Jahr 2023 wären es 202 EUR (= 19,23 % von 1.300 EUR ./. 250 EUR = 1.050 EUR), im Jahr 2024 164 EUR (= 19,23 % von 1.050 EUR ./. 202 EUR = 848 EUR) usw. Vor allem in den ersten Jahren (bis einschließlich 2026) könnte J mit der degressiven AfA höhere Beträge abschreiben als mit der linearen AfA. Wechsel zwischen den Abschreibungsmethoden Sie dürfen von der degressiven zur linearen AfA wechseln (§ 7 Abs. 3 EStG). Das ist ab dem Zeitpunkt zu empfehlen, ab dem die lineare AfA höher ist als die degressive AfA. Ein Wechsel von der linearen zur degressiven AfA ist dagegen nicht zulässig.

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