16 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten bezeichnet man als Abschreibung. Wann die Gegenstände bezahlt wurden, spielt in diesem Fall keine Rolle. Für Wirtschaftsgüter, die über 800 EUR und bis zu 1.000 EUR (ab 1.1.2024 geplant: über 1.000 EUR und bis zu 5.000 EUR) kosten, können Sie zwischen dieser Abschreibung über die betriebliche Nutzungsdauer und der Poolabschreibung wählen (s. Tz. 2.4.3). Wichtig: Sie haben (inzwischen wieder) die Wahl zwischen der linearen AfA und der degressiven AfA. Lineare AfA Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ermitteln Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer teilen. Der Abschreibungsbetrag ist also jedes Jahr gleich hoch. Für das erste und letzte Jahr ergeben sich meist Abweichungen von diesem Ansatz. Hier gibt es – je nach Anschaffungsdatum – ggf. nur eine zeitanteilige Abschreibung. Ihnen steht nämlich für jeden Monat 1/12 der Jahres-AfA zu (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Monat der Anschaffung zählt immer als ganzer Monat, auch wenn Sie das Wirtschaftsgut erst am Monatsende anschaffen. Unterliegen Ihre Honorareinnahmen der Umsatzsteuer, müssen Sie beachten, dass die Abschreibungen stets von den Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer vorgenommen werden. Die vom Lieferanten in Rechnung gestellte Vorsteuer erhalten Sie ja vom Finanzamt zurück. Beispiel: Autor I hat am 11.7.2023 einen ausschließlich beruflich genutzten Bücherschrank gekauft, dessen voraussichtliche Nutzungsdauer 13 Jahre beträgt. Die Anschaffungskosten betragen 1.040 EUR zzgl. 19 % (= 197,60 EUR) Umsatzsteuer. Variante 1: Die Honorareinnahmen von I unterliegen der Umsatzsteuer. Folge: Die abzugsfähige lineare JahresAfA beträgt 1.040 EUR : 13 = 80 EUR. Für das Jahr 2023 stehen I wegen der Anschaffung im Juli nur 6/12 der Jahres-AfA, also 40 EUR zu. Diesen Betrag berücksichtigt er in der Einnahmen-ÜberschussRechnung 2023 als Betriebsausgabe. Variante 2: Die Honorareinnahmen von I unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von 197,60 EUR gehört mit zur Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Da die Anschaffungskosten in diesem Fall 1.040 EUR + 197,60 EUR = 1.237,60 EUR betragen, beläuft sich die AfA auf 1.237,60 EUR : 13 = 95,20 EUR jährlich. Für 2023 kann I nur 6/12 der Jahres-AfA, also 47,60 EUR als Betriebsausgabe abziehen. Diesen Betrag trägt er in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2023 als Betriebsausgabe ein. Degressive AfA Eigentlich wurde die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter längst abgeschafft. Sie konnte nur noch für Anschaffungen vor dem 1.1.2011 in Anspruch genommen werden.
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