14 Haufe Steuerguide 2024 SteuerTipps für Autoren und Journalisten • Sofortabschreibung in voller Höhe. In diesem Fall müssen Sie die Wirtschaftsgüter in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufnehmen (mit Angabe des Anschaffungsdatums und der Anschaffungskosten) – das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn die Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind; • Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; • Poolabschreibung. Hier werden alle Wirtschaftsgüter in einem sog. Sammelposten zusammengefasst und die Anschaffungskosten auf 5 Jahre verteilt, sodass Sie jedes Jahr 1/5 als Abschreibung ansetzen können. Die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts laut AfA-Tabelle spielt dabei keine Rolle (für Anschaffungen ab 1.1.2024 sollen sich die Kosten auf nur noch 3 Jahre verteilen, § 6 Abs. 2a EStG i.d.F. des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes v. 2.10.2023). Praxis-Tipp: Sie müssen bei der Poolabschreibung für jedes Jahr einen neuen Pool bilden. Die einzelnen Wirtschaftsgüter führen Sie am besten in einem separaten Anlagekonto, in dem jedes Wirtschaftsgut mit Anschaffungsdatum und -kosten aufgelistet ist. So behalten Sie den Überblick bei den unterschiedlichen Abschreibungen. Für Wirtschaftsgüter mit einer tatsächlichen Nutzungsdauer unter 5 Jahren bedeutet die Poolabschreibung einen Nachteil. Umgekehrt ist die Poolabschreibung vorteilhaft bei einer längeren Nutzungsdauer, etwa bei Büromöbeln mit einer Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle von 13 Jahren. Von Vorteil ist bei der Poolabschreibung darüber hinaus, dass es für die im Sammelposten zusammengefassten Wirtschaftsgüter im Anschaffungs- oder Einlagejahr den vollen Abschreibungssatz von 20 % gibt, auch wenn die Anschaffung oder Einlage z. B. erst im Dezember erfolgt ist. Beispiel: Autor H hat in 2023 ein Bücherregal für netto 390 EUR erworben. Variante 1: H setzt die Kosten für das Regal in 2023 sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe an (Sofortabschreibung). Variante 2: Er schreibt das Bücherregal über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren ab. Pro Jahr sind das Betriebsausgaben von 30 EUR. Variante 3: H stellt den Betrag von 390 EUR in einen Sammelposten ein. Die Anschaffungskosten verteilen sich dann auf 5 Jahre. In den Jahren 2023 bis 2027 fallen somit Betriebsausgaben in Höhe von je 78 EUR an.
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