Haufe Steuerguide 2024 13 2.4.3 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Wirtschaftsgüter, die nicht mehr als 800 EUR netto (ohne USt) bzw. 952 EUR (inkl. 19 % USt) kosten, bezeichnet man als geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG. Achtung: Ab 1.1.2024 war eine Erhöhung der Betragsgrenze für GWG auf 1.000 EUR (ohne USt) bzw. 1.190 EUR (inkl. USt) geplant (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des Regierungsentwurfs eines Wachstumschancengesetzes v. 2.10.2023). Ob diese tatsächlich kommt, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Für Ihre Steuererklärung für 2023 spielt diese Änderung aber keine Rolle. Wichtig ist, dass diese Wirtschaftsgüter beweglich und selbstständig nutzungsfähig sind. Damit zählen Gebäudeteile, Wertpapiere oder Wirtschaftsgüter, die nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, nicht als GWG. GWGs sind z.B.: Büromöbel, Kopierer, Stehlampen, Mülleimer, Reißwolf, Radiogerät, Stoppuhr usw. Für die GWGs gelten Besonderheiten (BMF, Schreiben v. 30.9.2010, BStBl 2010 I S. 755). 3 Fälle sind hier zu unterscheiden: 1. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis 250 EUR Bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 250 EUR betragen, haben Sie ein Wahlrecht zwischen • Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder • Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie können das Wahlrecht für jedes Wirtschaftsgut individuell in Anspruch nehmen (wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht). Bei der GWG-Grenze von 250 EUR handelt es sich um einen Nettobetrag, gleichgültig, ob Sie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen können oder nicht. Beispiel: Autor G kauft im Januar 2023 einen Bürostuhl mit Anschaffungskosten von 250 EUR zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 47,50 EUR. Vorsteuerabzugsberechtigt ist er nicht. Die Anschaffungskosten von 297,50 EUR kann er entweder im Jahr 2023 sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Oder er schreibt den Stuhl über die Nutzungsdauer von 13 Jahren ab und macht jedes Jahr 22,88 EUR als Betriebsausgaben geltend. 2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR (ab 1.1.2024 geplant: über 250 EUR bis 1.000 EUR) Bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten über 250 EUR bis zu 800 EUR netto können Sie wählen zwischen der
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