Steuertipps 2021
Haufe Steuerguide 2021 7 2.2 So funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Das Grundprinzip einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist relativ einfach: Die erzielten Betriebsein- nahmen werden den Betriebsausgaben gegenübergestellt: • Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt sich ein Gewinn . Sie haben positive Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. • Übersteigen Ihre Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen, ergibt sich ein Verlust . Sie haben nega- tive Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Gewinn bzw. Verlust werden nach diesem Schema ermittelt: Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn / Verlust nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) UndwieerfährtdasFinanzamt,dassSiesichfürdieEinnahmen-Überschuss-Rechnungentschiedenhaben? Ganzeinfach:WennSiedieAufnahmeIhrerfreiberuflichenTätigkeitdemFinanzamtmelden,müssenSieden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Unter „Angaben zur Gewinnermittlung“ wählen Sie Ihre Gewinnermittlungsart und kreuzen das entsprechende Feld für die Einnahmen-Überschuss- Rechnung an. Zu dieser Frage hat der BFH auch klargestellt: „An die Dokumentation der zugunsten der Einnahmen- Überschuss-Rechnung getroffenen Wahl sind keine hohen Anforderungen zu stellen.“ (BFH, Urteil v. 12.10.1994, X R 192/93, BFH/NV 1995 S. 587). Eine ausdrückliche und schriftliche Erklärung ist also nicht erforderlich, schlüssiges Verhalten, z. B. das Aufzeichnen nur der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben oder das geordnete Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege, reicht aus (BFH, Urteil v. 13.10.1989, III R 30-31/85, BStBl 1990 II S. 287), nicht jedoch eine ungeordnete Ablage von Belegen.
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