Steuertipps 2021
Haufe Steuerguide 2021 41 liegen(§25Abs.4Satz1EStG)sowiefürdieAnlageEÜR(§60Abs.4Satz1EStDV)unddieneueAnlageCorona- Hilfen. Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eineÜbermittlung durchDa- tenfernübertragung verzichten (§ 18 Abs. 3 Satz 3 UStG, § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV i. V. m. § 150 Abs. 8 AO). 5 Verwertungsgesellschaft WORT Bei der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT handelt es sich um eine Institution, die dafür sorgt, dass Sie neben den Honoraren, die Sie vom Verlag für Ihre Bücher und Beiträge erhalten, eine zusätzliche Ausschüttung für Ihre Texte bekommen. Die Tätigkeit der VG WORT und deren Ausschüttungen basieren auf dem Urheberrechtsgesetz. Geld zieht die VG WORT, deren Aufsichtsbehörde das Deutsche Patent- und Markenamt ist, u. a. für das Kopieren in Schulen, in Copy-Shops und für Ausleihungen in Bibliotheken ein. Als Autor von Haufe-Lexware können Sie insbesondere Beiträge melden und vergüten lassen, die in einem Printwerk veröffentlicht wurden. Bei Haufe-Lexware elektronisch publizierte Texte (z. B. auf CD-ROM/DVD, Online) können in der Regel nicht gemeldet werden, da diese Inhalte in von der VG- Wort von der Vergütung explizit ausgeschlossenen Lizenzprodukten enthalten sind und/oder über sogenannte „Freischaltcodes“ vor einer allgemeinen öffentlichen Nutzung geschützt sind. Ausnahmen bilden Texte, die über frei zugängliche Internetportale veröffentlicht sind. Diese Inhalte unterliegen allerdings strengen Bedingungen. Einzelheiten lesen Sie unter www.vgwort.de . Die Titelmeldung ist auf den dafür vorgesehenen Meldeformularen oder online innerhalb bestimmter Meldefristen vorzunehmen. Die VG WORT informiert mit zahlreichen Merkblättern über die unterschied- lichen Meldeverfahren und weitere Besonderheiten in allen relevanten Bereichen. Die Merkblätter stehen auf der Homepage der VG WORT zum Herunterladen bereit. Für die Teilnahme an den Ausschüttungen ist eine vorherige Registrierung notwendig, teilweise ist auch der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anmeldung bei der VG Wort, um keine Frist bzw. keine Ausschüttung zu verpassen. Praxis-Tipp: Die Ausschüttungen der VG Wort an Autoren und Journalisten sind in der Regel umsatzsteuerpflich- tig. Teilen Sie deshalb der VG Wort Ihre Umsatzsteuerpflicht mit, wenn Sie als Regelversteuerer Umsatzsteuer abführen müssen. Die VG Wort zahlt Ihnen die Ausschüttungen dann zusätzlich 7 % bzw. 5 % Umsatzsteuer aus. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vgwort.de/doku- mente/merkblaetter.html unter Auszahlungen (Merkblatt Information Umsatzsteuer und Merkblatt Sonderinformation Umsatzsteuer). Wer die Mitteilung der Umsatzsteuerpflicht bisher versäumt hat, findet dort auch eine Anleitung, wie man die Umsatzsteuer rückwirkend von der VG Wort ausgezahlt bekommt.
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